Was folgt den Apothekenprotesten? |
Besonders gefreut habe Zwenke das Statement des niedersächsischen Gesundheitsministers Andreas Philippi, der sich klar hinter die Apotheken gestellt hat und ebenfalls für eine Honorarerhöhung eintritt. Leider habe er im späteren Fernsehinterview allerdings auf frühere Zeiten guter Umsätze hingewiesen. »Selbstständige Apotheker können sich nichts von Umsätzen kaufen, sondern nur von Gewinnen«, erinnerte Zwenke. Insgesamt sei es wieder ein sehr erfolgreicher Protesttag gewesen, den es nun gelte, in politische Münze umzusetzen.
Doch es war auch am gestrigen Mittwoch nicht nur alles eitel Sonnenschein: »Wieder ärgerlich, unverschämt und vollkommen daneben der volksverdummende Kommentar der Krankenkassen zur Protestaktion beim NDR auf. Kein Wort etwa zu den hohen Vorfinanzierungskosten, die Apotheken letztlich für die Krankenkassen genauso gratis übernehmen müssen wie das kostenlose Einziehen der Zuzahlungen (inklusive Kartenzahlungsgebühr) und des Herstellerrabatts.« Auch umsatzstarke Apotheken, deren hohe Umsätze praktisch nur durch die Abgabepflicht von Hochpreisern entstehen, seien akut bedroht.
»Wenn es dem zuständigen Bundesminister und Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen nicht gelingt, einfachste betriebswirtschaftliche Zusammenhänge in deren versorgungspolitische Entscheidungsfindung einfließen zu lassen, dann haben sie in ihren Ämtern aufgrund horrender Inkompetenz nichts zu suchen und gehören schnellstens abgelöst«, findet Zwenke.
Der Apotheker und Volljurist erklärt: »Nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Am Dienstag habe ich auf der Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins auf die öffentliche Aufgabe der Apotheken, wie sie in § 1 Apothekengesetz exklusiv den öffentlichen Apotheken zugewiesen und vorgeschrieben ist, hingewiesen. Das Apothekengesetz gehört zum öffentlichen und nicht zum Privatrecht. Es ist von allen zu beachten. Die unverändert gültige und fast 60 Jahre alte klare Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.1964, Az. 1 BvL 17/61, 1 BvR 494/60, 12/61, habe ich vorgestellt.«
»Wenn der Bundesgesundheitsminister und gesetzliche Krankenkassen, letztere als Körperschaften öffentlichen Rechts und zur vollziehenden Gewalt gehörend, permanent bereits die Erfüllung der allein den öffentlichen Apotheken zugewiesenen Aufgaben durch bewusste grobe finanzielle Unterdeckung untergraben, dann verstoßen sie zumindest meiner Meinung nach gegen diesen Kernsatz des Grundgesetzes.«
Ob es mit Blick auf den sehr weiten politischen Beurteilungsspielraum der Bundesminister schon für ein eigenständiges Klageverfahren gegen Bundesminister Lauterbach reiche, könne geprüft werden, glaubt Zwenke. »Es ist vor allem aber politisch ein Skandal erster Güte, den wir noch stärker in die Bevölkerung hineintragen sollten – vor allem dort, wo bald Wahlen anstehen.«
»Es kann nicht angehen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln immer schlechter wird, weil der zuständige Minister Lauterbach seinen Aufgaben nicht nachkommt, diesen offensichtlich auch nicht gewachsen ist, der Bundeskanzler durch Passivität seinerseits nicht für Abhilfe sorgt und gesetzliche Krankenkassen durch Halbwahrheiten die politischen Entscheidungsträger und Versicherte belügen.«