Was die BMG-Gespräche mit der EU ergeben haben |
Jennifer Evans |
17.07.2023 16:00 Uhr |
Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die völker- und europarechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Cannabis geprüft. Doch reicht das, um das Gesetzesvorhaben hierzulande umzusetzen? / Foto: fotolia/nicky39
Was die deutsche Gesetzgebung zu Cannabis betrifft, fehlt es nach Auffassung der Linksfraktion im Bundestag an Transparenz. Immerhin wird das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nicht nur hierzulande, sondern auch im Ausland genau verfolgt, insbesondere in Grenzregionen.
Unklar war nämlich, ob das erste Eckpunktepapier der Bundesregierung vom Oktober 2022 europarechtlich standhalten würde. Welche Ergebnisse jedoch der Austausch mit der Europäischen Kommission zu diesem Thema zutage brachte, ist nach Ansicht der Abgeordneten der Linken um Ates Gürpinar untergegangen. Daher hatten die Politiker mit einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nachgehakt.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht nun hervor, dass dazu im November des vergangenen Jahres ein informelles Gespräch mit der EU-Kommission stattgefunden hatte. Über die Gesprächsinhalte sowie über alle Details zu den Beteiligten der Runde ist aber demnach Vertraulichkeit vereinbart worden.
Auf die Frage der Abgeordneten, inwiefern sich die Rechtsauffassung der EU-Kommission denn nun von der der Bundesregierung unterscheidet, gab es keine eindeutige Antwort. Dasselbe gilt für die Frage nach den Beweggründen für das neue und etwas abgewandelte Eckpunktepapier für die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken aus dem März 2023. Dieses sieht ein Zwei-Säulen-Modell vor.
In der ersten Säule geht es unter anderem um den straffreien Besitz zum Eigenkonsum von bis zu 25 Gramm sowie den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen. Die zweite Säule regelt Details zu den wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben, die beispielsweise die Auswirkungen auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt untersuchen sollen.