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Präsidentenbericht

Was aus der Corona-Krise für die Apotheke zu retten ist

Ohne Frage, die Coronavirus-Krise verlangt den Apotheken einiges ab. Doch sie hat auch noch einmal verdeutlicht, wie unverzichtbar die Arzneimittelversorgung vor Ort ist, und könnte wichtige Anliegen der Apothekerschaft voranbringen. Darüber sprach AKWL-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening im Rahmen des Online-Formats »Kammerversammlung kompakt«.
Daniela Hüttemann
04.06.2020  15:48 Uhr

Corona-Sonderregelungen für Apotheken sollen bleiben

Überhaupt habe die Politik in den vergangenen Wochen und Monaten erkannt, wie unverzichtbar die Apotheken vor Ort sind, resümierte Overwiening. »Die Apotheken waren ein Fels in der Brandung, sie haben beruhigt, beraten, waren ein Vorbild bei der Einführung von Schutzmaßnahmen und sind schnell bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln eingesprungen – dafür danke ich allen«, hatte die Kammerpräsidentin gleich zu Beginn ihres Berichts bemerkt. Mit den Erleichterungen durch die Corona-Eilverordnungen habe der Gesetzgeber nun auch eingestanden, wie mühsam eine gute Versorgung der Bevölkerung schon unter normalen Umständen durch die vielen Regularien ist. »Wir wollen unsere Patienten gut versorgen, ohne bürokratische Hürden«, so Overwiening – und das auch noch nach Ende der Pandemie. »Wir haben gezeigt, dass wir verantwortungsbewusst und wirtschaftlich handeln.«

Die Kammer hofft, viele der derzeitigen Erleichterungen und Sonderregelungen wie die Vergütung des Botendienstes über die derzeitige Befristung hinaus beizubehalten. Statt zurück zur alleinigen Forderung eines Rx-Versandverbots zurückzukehren, strebt Overwiening eine »komplette Analyse, was wir einfordern können«, zum Beispiel mehr vergütete pharmazeutische Dienstleistungen über die derzeit vereinbarten 150 Millionen Euro hinaus und vereinfachte Versorgungsregularien. »Ein System, das in der Krise nicht funktioniert, sollte man danach nicht wiederherstellen«, betonte auch Hauptgeschäftsführer Walter. »Die Apotheken sollten lieber ihre pharmazeutische Kompetenz einbringen können, statt sich mit Versorgungshindernissen zu beschäftigen.«

Dabei spielt sicherlich auch die Digitalisierung der Betriebe eine Rolle. Bis zum 30. September sollen alle Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden sein. Darum sollten die Inhaber sich jetzt kümmern, indem sie ihren Heilberufsausweis (HBA) sowie die Institutionskarte für ihren Betrieb (SMC-B) schon jetzt beantragen. Die AKWL hat dazu für ihre Mitglieder Anfang Mai auf ihrer Website ein vereinfachtes Antragsverfahren bereitgestellt. Allerdings sei eine beglaubigte Kopie der Approbation nötig. Bislang hätten knapp die Hälfte der Inhaber HBA und SMC-B beantragt. Angestellte Approbierte könnten sich noch etwas länger Zeit lassen, hieß es vonseiten der Kammer.

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