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Illegale Anreize für Ärzte
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Warum Strafen Pharmafirmen kaum abschrecken

Die Kosten im Gesundheitssystem laufen aus dem Ruder. Vor allem innovative Therapien treiben den Kostenanteil der Arzneimittel in fragwürdige Höhen. In diesem Zusammenhang geraten verbotene Praktiken unter einen verstärkten Druck. So kommt es etwa vor, dass Pharmaunternehmen versuchen, Ärzte mit illegalen Anreizen wie Geldzahlungen zur Verordnung ihrer Medikamente zu bewegen. Dies scheint sich trotz teils milliardenschweren Strafen zu lohnen, wie eine aktuelle Studie zeigt. 
AutorKontaktTheo Dingermann
Datum 27.03.2026  08:00 Uhr
Warum Strafen Pharmafirmen kaum abschrecken

In einer aktuellen Studie untersuchten Forschende um Tobias Liu von der Yale School of Medicine in New Haven, USA, die Wirksamkeit finanzieller Sanktionen gegen illegale Anreizsysteme in der Pharmaindustrie. Die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlichten sie kürzlich im Fachjournal »JAMA Network Open«.

Im Zentrum dieser Analyse steht das sogenannte Anti-Kickback Statute, ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das es Herstellern in den USA verbietet, Ärzte oder andere Akteure im Gesundheitswesen durch Zahlungen oder Vorteile zur Verordnung bestimmter Medikamente zu bewegen.

Die Forschenden werteten 64 Korruptionsfälle aus den Jahren 2000 bis 2025 aus. Dabei zeigte sich, dass trotz milliardenschwerer Vergleichszahlungen die abschreckende Wirkung begrenzt bleibt. Denn gemessen an den Umsätzen, die mit den betroffenen Arzneimitteln erzielt wurden, fallen die Strafen überraschend niedrig aus.

In den Fällen mit vollständigen Daten lagen die Strafzahlungen insgesamt bei rund 10,2 Milliarden US-Dollar. Gleichzeitig wurden mit den Arzneimitteln, deren Verordnung illegal gefördert wurde, Umsätze von etwa 458,6 Milliarden US-Dollar erzielt. Im Median entsprechen die Strafzahlungen somit lediglich 2,2 Prozent der erzielten Erlöse.

Die Dimension dieser Diskrepanz wird besonders deutlich im direkten Vergleich. So übersteigen die Umsätze der betroffenen Medikamente die verhängten Strafen meist um ein Vielfaches. Nur in wenigen Einzelfällen, vor allem dann, wenn ein strafrechtliches Verfahren abgeschlossen wurde, erreichen die Sanktionen mehr als ein Viertel der erzielten Einnahmen.

Das ist aber eher die Ausnahme, wie die Forschenden zeigen. Denn auffällig ist, dass nahezu alle untersuchten Fälle außergerichtlich durch Vergleiche beigelegt wurden. Strafrechtliche Verfahren sind selten, auch, weil die strafrechtlich relevanten Beweise schwer zu erbringen sind. Gleichzeitig vergehen im Schnitt fast vier Jahre zwischen dem Beginn des mutmaßlichen Fehlverhaltens und der außergerichtlichen Einigung, was die unmittelbare Abschreckungswirkung zusätzlich schwächen dürfte. 

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