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Arzneimittel-Tausch

Warum man Medikamente nicht weitergeben sollte

Ob rezeptpflichtig oder nicht – es gibt zahlreiche Gründe, warum man Arzneimittel nicht einfach weitergeben sollte, wie der Ärztepräsident vorgeschlagen hat. Das gilt erst recht bei Arzneiformen für Kinder.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 19.12.2022  17:30 Uhr

Dosierhilfe und Beipackzettel gehören zum Arzneimittel

Viele der Fieber- und Schmerz- sowie Antibiotika-Säfte werden zudem mit einer Dosierspritze geliefert. Diese Applikationshilfe muss nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden – sie von einem kranken Kinden zum nächsten weiterzugeben, ist aus hygienischen Gründen äußerst fragwürdig. Die Applikationshilfen sind zudem zum Teil produktspezifisch und lassen sich nicht einfach austauschen oder ersetzen.

Wichtig für die Dosierung ist neben einer geeigneten Applikationshilfe natürlich auch der Beipackzettel, der vorhanden seien muss – gerade bei der gewichts- oder altersbasierten Dosierung von Arzneimitteln für Kinder. Niemand sollte sich nicht auf Dosierempfehlungen anderer Laien verlassen.

Dass angebrochene Nasensprays und Nasentropfen nicht weitergegeben dürfen – auch nicht an andere Familienmitglieder –, sollte selbstverständlich sein, da sie bei der Anwendung direkt mit dem verkeimten Nasensekret in Kontakt kommen. Sie dürfen auch nicht bis zur nächsten Erkältung für denselben Patienten aufbewahrt werden, sondern gehören nach dem Infekt entsorgt (über den Hausmüll).

Nur das lagern, was man wirklich braucht

Normalerweise wird empfohlen, in der Hausapotheke für jedes Familienmitglied ein geeignetes Fieber- und Schmerzmittel vorrätig zu halten. Es reicht dann aber auch eine Packung Saft oder Zäpfchen für die jüngeren Kinder oder eine Packung Tabletten für die größeren Kinder und Erwachsenen. Wer Medikamente hamstert, verschärft das Problem für die Allgemeinheit.

»Lassen Sie sich nicht verunsichern durch populistische ›Empfehlungen‹ – es geht um Ihre Gesundheit«, warnt Hessens Apothekerkammerpräsidentin Funke. »Die Arzneimittelsicherheit gehört in die Hände von den Fachleuten, denen Sie vertrauen können. Damit Patienten gut geschützt sind, bestehen durch den Gesetzgeber hohe Anforderungen an Arzneimittel und an Apotheken – das ist gut und richtig.«

Kassenärzte warnen ebenfalls vor Nachbarschaftshilfe bei Medikamenten

Und auch die Standesvertretung der Ärzteschaft steht nicht geschlossen hinter den Äußerung von BÄK-Präsident Reinhardt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach sich heute sogar explizit dagegen aus.

So warnte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen davor, gebrauchte oder gar abgelaufene Arzneimittel im Nachbarschafts- oder Freundeskreis zu tauschen oder abzugeben. »Das Risiko ist einfach zu groß, dass durch solche eigentlich gut gemeinten Solidaritätsaktionen mehr Schaden als Nutzen bis hin zu Gefahren für Leib und Leben angerichtet werden.«

Sein Stellvertreter Dr. Stephan Hofmeister ergänzte: »Unverträglichkeiten von Medikamenten, die Gefahren abgelaufener Arzneien, die Unkenntnis, aus welchen Quellen die angebotenen Mittel und Tabletten überhaupt stammen – alleine diese Aspekte zeigen, dass die fachkundige Beratung und Abgabe unabdingbar ist. Alles andere wäre lebensgefährlich und unverantwortbar.«

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