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Arzneimittel-Tausch
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Warum man Medikamente nicht weitergeben sollte

Ob rezeptpflichtig oder nicht – es gibt zahlreiche Gründe, warum man Arzneimittel nicht einfach weitergeben sollte, wie der Ärztepräsident vorgeschlagen hat. Das gilt erst recht bei Arzneiformen für Kinder.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 19.12.2022  17:30 Uhr

Die Lagerung von Medikamenten ist wichtig

In den meisten Haushalten werden Medikamente nicht kühl und trocken gelagert, sondern im feucht-warmen Milieu von Bad oder Küche. Klassiker ist der Badezimmerschrank. Diese Lagerungsbedingungen können schon unangebrochenen Medikamenten diesseits des Verwendbarkeitsdatums zusetzen, weshalb einmal in der Apotheke abgegebene Medikamente nicht zurückgenommen werden dürfen. Nicht umsonst sind in der Apotheke die Lagerungsbedingungen ganz klar geregelt (zum Beispiel nicht über 25 °C).

Ein Beispiel für einen Arzneistoff, der sich schnell zersetzten kann, ist ASS. Er dissoziiert in feuchter Luft relativ schnell zu Salicylsäure und Essigsäure. Werden Zäpfchen zu warm, können sie schmelzen. Wenn sie wieder abkühlen und hart werden, kann die Wirkstofffreisetzung verändert sein. Cremes und Salben können ranzig werden, verkeimen oder sich in einzelne Komponenten zersetzen. Das gilt insbesondere für angefangene Tuben und Tiegel.

Zum Verwendbarkeitsdatum gilt: Nur bis zu dessen Ablauf haftet der Hersteller für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit – aber eben auch nur bei sachgerechter Lagerung. Man kann es einem Arzneimittel nicht immer ansehen, ob es nach Ablauf des Verfallsdatums noch intakt ist. Der Wirkstoff kann sich dabei nicht nur zersetzen und dadurch unwirksam werden, sondern es können sich auch schädliche Abbauprodukte bilden.

Die Haltbarkeit von Säften ist besonders problematisch

Besonders problematisch ist die Haltbarkeit bei flüssigen Arzneiformen wie den derzeit so knappen Fieber- und Antibiotikasäften. Ist die Flasche eines Fieber- und Schmerzsaftes oder auch Hustensaftes erst einmal geöffnet, gilt nicht mehr das aufgedruckte Verwendbarkeitsdatum, sondern eine Aufbrauchfrist. Diese beträgt beispielsweise bei Nurofen®-Saft sechs Monate, bei Benuron®-Saft zwölf Monate, bei anderen Fertigpräparaten wie dem Antiallergikum Cetirizin-Saft der Firma AL aber beispielsweise nur zwölf Wochen. 

Noch kürzer ist die Aufbrauchfrist bei Säften, die die Apotheken aus Mangel an Fertigpräparaten in der Rezeptur hergestellt haben oder auch bei Antibiotika-Suspensionen, die die Eltern selbst aus einem Pulver hergestellt haben.

Angebrochene Säfte sollten zudem je nach Präparat im Kühlschrank gelagert werden (nicht an der Hinterwand und nicht in der Tür) – fraglich, ob man darauf bei weitergegebenen Arzneimitteln vertrauen kann.

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