Wann sollten Kinder zum Augenarzt? |
Bei familiärer Vorbelastung sollten Kinder zum Teil schon im ersten Lebensjahr einem Augenarzt vorgestellt werden, um starke Fehlsichtigkeiten früh zu erkennen und gegenzusteuern. / Foto: Adobe Stock/DINOZAVR
Eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie) lässt sich bei Kindern ab sechs Jahren nur schwer und nach dem zehnten Lebensjahr in der Regel gar nicht mehr behandeln. Die rechtzeitige Erkennung von Sehfehlern ist daher von erheblicher Bedeutung. Ist ein Kind nicht familiär vorbelastet, ist aus augenärztlicher Sicht eine Untersuchung der Augen zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat sinnvoll. So können beispielsweise nicht erkennbare Brechkraftfehler oder ein kleinwinkliges Schielen erkannt und früh behandelt werden.
Sind in der Familie Schielen, ausgeprägte Weitsichtigkeit über drei Dioptrien oder ein Ungleichgewicht der Brillenwerte bekannt, sollte das Kind bereits zwischen dem sechsten und dem zwölften Lebensmonat einem Augenarzt vorgestellt werden. Noch früher, in der ersten Lebenswoche, sollten Neugeborene untersucht werden, wenn eine kindliche Linsentrübung (Katarakt), ein kindliches Glaukom oder kindliche Augentumore in der Familie aufgetreten sind, informiert der BVA.
Auch Kinderärzte untersuchen routinemäßig die Augen, etwa den Fundusreflex, insbesondere bei Kindern unter vier Jahren. Mit den automatisierten Geräten zur Bestimmung der Brillenwerte, mit denen die Untersuchung durchgeführt wird, können aber nicht alle Sehfehler erkannt werden. »Problematisch ist, dass sie oft falsch positive Befunde anzeigen«, erklärt Professor Dr. Klaus Rüther, Ressortleiter Kinderaugenheilkunde beim BVA, in einer Pressemitteilung. Das führe zu einer Verunsicherung der Eltern und zu nicht erforderlichen Untersuchungen bei Kindern im ersten Lebensjahr. Diese behinderten potenziell die Versorgung kranker Kinder.
Termine für kinderaugenärztliche Untersuchungen sind schwer zu bekommen, konstatiert der Augenarzt. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen versorgen augenärztliche Praxen und Medizinische Versorgungszenten (MVZ) aufgrund der demografischen Entwicklung vermehrt altersbedingte Augenerkrankungen wie die Linsentrübung und die altersabhängige Makuladegeneration (AMD). Zum anderen benötigen Kinderaugenärzte mehr Platz, Personal und Zeit für die Betreuung von Kindern im Vergleich zu Erwachsenen. Eine gründliche augenärztliche Untersuchung von Kindern sei allerdings mit den Erstattungsbeträgen der Krankenkassen nicht kostendeckend zu leisten. Eine Entbudgetierung augenärztlicher Untersuchungen von Kindern unter 14 Jahren, wie es in der kinderärztlichen Versorgung bereits der Fall ist, wäre laut der Experten des BVA ein wichtiger Beitrag zur Lösung des Problems.