| Annette Rößler |
| 02.03.2026 07:00 Uhr |
Die Anwendung eines Psychedelikums erfolgt in Begleitung eines Therapeuten und eingebettet in eine Psychotherapie. / © Getty Images/microgen (Symbolbild)
Tatsächlich ist die Verblindung eines der Probleme, wenn es um die Zulassung von Psychedelika als Arzneimittel geht. Probanden merken es, ob sie ein Verum erhalten und daraufhin eine psychedelische Erfahrung machen, oder ob diese nach Erhalt eines Placebos ausbleibt. Wenn aber genau diese Erfahrung für den Therapieerfolg entscheidend ist, wie soll man dann eine entsprechende Studie verblinden?
In ihren Guidelines für die klinische Prüfung von Antidepressiva erkennt die EMA diese Schwierigkeit an und schlägt vor, statt eines wirkstofffreien Placebos in solchen Studien das getestete Psychedelikum in niedrigerer Dosierung oder »alternative Substanzen mit einem anderen Wirkmechanismus, aber ähnlichem psychoaktivem Effekt« zu verwenden. Bei beiden Strategien gäbe es sicherlich Klärungsbedarf zwischen einem Studiensponsor und der EMA, ob die gewählte Vergleichstherapie von der Behörde anerkannt wird.
Ein weiterer potenzieller Störfaktor bei (Zulassungs-)Studien mit Psychedelika ist der Placeboeffekt. Dieser könnte in solchen Studien größer ausfallen als gewöhnlich, wenn die Erwartungen der Probanden an die Wirksamkeit der Therapie übergroß sind – weil sie womöglich bereits Erfahrungen mit der Freizeitanwendung eines Psychedelikums gemacht haben. Dies traf laut Harvey und Nemeroff auf einen beträchtlichen Anteil der Probanden in einigen bisherigen Studien zu. Und auch im Fall des MDMA war war die Tatsache, dass 32 beziehungsweise 46 Prozent der Teilnehmenden der Phase-III-Studien Vorerfahrungen mit der Anwendung des Amphetamins hatten, einer der Gründe für die Ablehnung durch die FDA.
Die Kehrseite des Placeboeffekts, der Noceboeffekt, könnte in zulassungsrelevanten Studien ebenfalls von Bedeutung sein, indem Probanden, deren Hoffnung auf eine psychedelische Erfahrung enttäuscht wurden, die Vergleichsintervention besonders negativ bewerten. Zusätzlich zu einer möglichst erfolgreichen Verblindung sei es daher erforderlich, die Erwartung von Probanden und ihre Vermutung, in welchem Studienarm sie sich befinden, systematisch zu erfassen, so die EMA. Eine Beurteilung des Therapieerfolgs durch externe, verblindete Gutachter, sei eine weitere Strategie, um den Einfluss von Erwartung und unzureichender Verblindung bei den Teilnehmenden abzuschwächen.
Als weitere Punkte mit Klärungsbedarf nennt die EMA die Dosierung beziehungsweise den Beleg einer Dosis-Wirkungs-Beziehung, die Dauer der Wirkung beziehungsweise klare Vorgaben dazu, wann eine erneute Anwendung angezeigt ist und mit einem wie lange anhaltenden Effekt dann zu rechnen ist, sowie die Sicherheit. Neben dem Management von Akutwirkungen der Psychedelika, zu denen neben Kopfschmerzen und Übelkeit auch ein Blutdruckanstieg zählt, sei für eine sichere Anwendung möglicherweise eine Überwachung des Patienten über einen längeren Zeitraum erforderlich, so die EMA.
Last, but not least sieht die EMA eine Schwierigkeit darin, dass die Anwendung von Psychedelika in der Regel eingebettet in eine Psychotherapie erfolgt. In Zulassungsstudien müsse klar gezeigt werden, dass der Erfolg der Psychedelika-assistierten Therapie nicht allein auf der psychologischen Intervention beruht. Es müsse ein Protokoll der begleitenden Psychotherapie geben mit Beschreibungen auch der Vor- und Nachbereitungssitzungen. Art, Dauer und Häufigkeit der psychotherapeutischen Intervention sowie die Ausbildung der Therapeuten müssten standardisiert sein.