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Bereits im Praktischen Jahr
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Wachsam sein für Rezeptfälschungen

Apotheken sind durch die Überprüfung von Verordnungen eine wichtige Kontrollinstanz, wenn es um gefälschte Rezepte geht. Da Rezeptfälscher sich häufig neue Mitarbeiter oder Neulinge als Zielperson heraussuchen, sollten auch Pharmaziepraktikanten die Anzeichen für eine Fälschung kennen und wissen, wie sie sich in solch einem Fall am besten verhalten.
AutorKontaktJulia Lanzenrath
Datum 16.10.2020  07:00 Uhr

Was ich nicht tun darf

In keinem Fall darf das Rezept beliefert werden! Dies ist unter anderem in der Apothekenbetriebsordnung § 17 Absatz 8 geregelt. Demnach müssen Apotheken bei Missbrauchsverdacht die Arzneimittel-Abgabe verweigern. Und dieser liegt bei einer Fälschung immer vor. Somit entfällt der Kontrahierungszwang, sobald Zweifel an der Verordnung nicht ausgeräumt werden können.

Außerdem blieben Apotheken bei der Belieferung eines gefälschten Rezepts auf den Kosten sitzen. Denn wenn das Rezept als Fälschung erkennbar war, die Apotheke aber nicht die Abgabe verweigert hat, wird keine Krankenkasse die Kosten für das Arzneimittel übernehmen. In diesem Sinne: Augen offen halten!

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