Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

»Strafbarkeitslücke«
-
Vorlage gefälschter Impfausweise nicht strafbar

Rechtslücke: Wer ein gefälschtes Gesundheitszeugnis wie etwa einen Impfausweis in der Apotheke vorlegt, macht sich nicht strafbar. Das besagt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Osnabrück. Es handele sich dabei um eine Nutzung im privaten Bereich, für die die derzeitigen strafrechtlichen Regelungen zur Urkundenfälschung nicht greifen, so die Richter. Diese Gesetzeslücke könnte schon bald geschlossen sein.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 29.10.2021  11:38 Uhr
Niedersächsische Landesregierung pocht auf Schließung der Gesetzeslücke

Niedersächsische Landesregierung pocht auf Schließung der Gesetzeslücke

Nach dem Gerichtsurteil pocht die niedersächsische Landesregierung nun darauf, die entsprechende Gesetzeslücke zu schließen. Wie die Deutschen Presse-Agentur berichtet, bekräftigen Staatskanzlei und Justizministerium am Freitag in Hannover einen Entschluss der Länder-Ministerpräsidenten von vergangener Woche. Darin wird demnach der Bund aufgefordert, das Strafgesetzbuch und das IfSG so zu überarbeiten, dass das Vorlegen gefälschter Impfdokumente auch strafrechtlich geahndet werden kann. »Da es sich sowohl beim Strafgesetzbuch als auch beim Infektionsschutzgesetz um Bundesrecht handelt, kann Niedersachsen hier nicht in originärer Zuständigkeit tätig werden», sagte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums gegenüber dpa.

Mehr von Avoxa