Nach dem Gerichtsurteil pocht die niedersächsische Landesregierung nun darauf, die entsprechende Gesetzeslücke zu schließen. Wie die Deutschen Presse-Agentur berichtet, bekräftigen Staatskanzlei und Justizministerium am Freitag in Hannover einen Entschluss der Länder-Ministerpräsidenten von vergangener Woche. Darin wird demnach der Bund aufgefordert, das Strafgesetzbuch und das IfSG so zu überarbeiten, dass das Vorlegen gefälschter Impfdokumente auch strafrechtlich geahndet werden kann. »Da es sich sowohl beim Strafgesetzbuch als auch beim Infektionsschutzgesetz um Bundesrecht handelt, kann Niedersachsen hier nicht in originärer Zuständigkeit tätig werden», sagte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums gegenüber dpa.