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Kommentar zur STIKO

Von wegen »schlecht gelaufen«

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat jetzt die Altersgrenze für den Covid-19-Impfstoff von Astra-Zeneca aufgehoben. Diese zunächst einzuführen, war aber richtig, sagt PZ-Senior-Editor Professor Dr. Theo Dingermann.
Theo Dingermann
04.03.2021  18:00 Uhr

Wieder macht der Astra-Zeneca-Impfstoff Schlagzeilen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eben die Altersbeschränkung für diesen Impfstoff bis 64 Jahre aufgehoben. Diese Entscheidung war erwartet worden, denn der Vorsitzende der STIKO, Professor Dr. Thomas Mertens, hatte in den letzten Tagen auf Pressefragen geantwortet, dass »das Ganze irgendwie schlecht gelaufen« sei.

Das finde ich nicht. Im Gegenteil. Meiner Meinung nach hatte die STIKO mit ihrer Entscheidung den kaum nachvollziehbaren Zulassungsprozess der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA verantwortungsvoll korrigiert.

Ähnlich wie die EMA-Experten hatten auch die Mitglieder der STIKO die Daten gesichtet. Sie waren daraufhin zu dem Ergebnis gekommen war, dass sich aus den vorgelegten Daten ein Nutzen des Impfstoffs bei Menschen älter als 65 Jahren nicht ableiten lasse. Das war eine mutige und notwendige Entscheidung

Nun liegen neue Daten vor, die sehr eindrucksvoll bestätigen, dass der Impfstoff auch bei den Älteren sicher und auch sehr wirksam ist. Und konsequenterweise änderte die STIKO heute ihre ursprüngliche Empfehlung.

Das selbstkritische Eingeständnis von STIKO-Chef Mertens, dass es mit der Regulierung des Impfstoffs »irgendwie schlecht gelaufen« sei, sollte man an die EMA richten. Sie hat eine Entscheidung aufgrund einer schwachen Datenbasis getroffen, was letzlich dem Impfstoff angelastet wurde. Unter anderem muss die Behörde zur Kenntnis nehmen, dass die Effektivität des Impfstoffs von etwa 60 Prozent zum Zeitpunkt der Zulassung zwischenzeitlich auf knapp 90 Prozent gestiegen ist. Das kann natürlich nicht sein, da es sich damals wie heute um den gleichen Impfstoff handelt. Doch inzwischen ist die Datenbasis deutlich besser geworden. Der durch dieses bemerkenswerte Verfahren entstandene Kollateralschaden, den nicht die STIKO zu verantworten hat, muss nun mühsam behoben werden.

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