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Präqualifizierung

Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sicherstellen

Die Agentur für Präqualifizierung (AfP) meldet, dass Auditfristen für die Präqualifizierung (PQ) aufgrund der Corona-Krise auf Antrag verlängert werden können – maximal um sechs Monate.
Julia Endris
24.03.2020  16:18 Uhr

Präqualifizierungs-Audits sind für Apotheken obligatorisch, wenn sie weiterhin Heil- und Hilfsmittel gemäß den vereinbarten Rahmenverträgen abgeben wollen. Eine Fristverlängerung sei maximal dreimal um jeweils zwei Monate, also für insgesamt sechs Monate möglich und muss formlos schriftlich bei der AfP beantragt werden, heißt es. Auf der AfP Website können sich Apotheker hierzu informieren. Wenn eine Apotheke bereits aufgefordert wurde, ein Audit mit entsprechenden Nachweisen durchzuführen, kann diese Frist nun auf Antrag verlängert werden.

Diese Option einer sechsmonatigen Fristverlängerung gilt allerdings nicht für die Re-Präqualifizierung nach fünf Jahren, erläutert die AfP. Dafür stellt die Agentur ein Dokument zur Verfügung, welches belegt, dass der Leistungserbringer bei einer akkreditierten Präqualifizierungs-Stelle unter Vertrag steht. Damit könne gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen werden, dass sich der Leistungserbringer in einem Präqualifizierungs-Verfahren befindet. Die AfP empfiehlt, mit den Krankenkassen abzustimmen, ob vorläufig auf ein Präqualifizierungs-Zertifikat verzichtet werden kann. Ein bestehendes Zertifikat ließe sich nicht einfach von der AfP verlängern, da die Laufzeit nach § 126 SGB V auf fünf Jahre befristet sei.

Auch Lockerungen bei den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen

Einige Landesapothekerverbände (LAV) versuchen zurzeit mit den Krankenkassen Vereinbarungen zu treffen, dass die Nachweise während der Corona-Krisenzeit von den Kassen akzeptiert werden. Letztlich dienten alle Maßnahmen dem Ziel, die Versorgung der Patienten zu sichern und gleichzeitig unnötige Kontakte zu vermeiden. So hat der GKV-Spitzenverband vergangene Woche Lockerungen bei den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen bekanntgegeben, die zunächst bis zum 31. Mai gelten. Auch einige Ortskrankenkassen und der Verband der Ersatzkassen (vdek) haben zeitlich befristet Abgaberegeln für Arzneimittel und damit die Rabattverträge gelockert.

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