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Sozialrechtler

Versandverbot ist legitim

Ein Rx-Versandverbot ließe sich mit deutschem Recht vereinbaren. Zu diesem Schluss kommt Professor Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik München. Wenn der Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet sei, dürfe der Gesetzgeber ein solches Verbot aussprechen.
Anna Pannen
11.12.2018  19:02 Uhr

Insgesamt drei renommierte Rechtswissenschaftler haben sich in den vergangenen Monaten im Auftrag der ABDA mit der Frage beschäftigt, ob das von großen Teilen der Apothekerschaft gewünschte Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente mit geltendem Recht vereinbar ist oder nicht. Einer von ihnen ist der Sozialrechtler Professor Ulrich Becker.

In seinem Gutachten kommt Becker zu dem Schluss, dass ein Rx-Versandverbot rechtlich möglich wäre. Zwar greife es in die Berufsfreiheit und somit in Artikel 12 des Grundgesetzes ein. Das sei aber zulässig, denn das Verbot betreffe erstens nicht die Berufswahl und entfalte zweitens keine einschneidende Wirkung, da der Rx-Anteil ohnehin nur 2 Prozent des Umsatzes von Versandapotheken ausmache.

Ein Versandverbot, so Becker, stelle eine sogenannte Berufsausübungsregelung dar, für deren Rechtfertigung laut Gesetz »vernünftige Zwecke des Gemeinwohls« genügen. Diese seien gegeben, denn das Verbot könne unmittelbar dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen. Den Schutz des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes greift das Verbot laut Becker nicht an, da es für die Betreiber von Versandapotheken nicht existenzbedrohend wirke.

Becker hält es nicht für unmöglich, ein Versandverbot wiedereinzuführen, nachdem es 2004 abgeschafft wurde. Allerdings müssten dafür neue Erkenntnisse dazu vorgelegt werden, dass der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten die Gesundheit der Verbraucher gefährden kann. Hier gebe es bislang zwar kleinere Studien, eine umfassende Untersuchung stehe aber noch aus. Erst wenn Gefahren tatsächlich belegt seien, könne der Gesetzgeber erneut ein Rx-Versandverbot erlassen.

Der Staat dürfe in Grundrechte eingreifen, wenn die Funktionsfähigkeit des Sozialsystems bedroht sei, so der Wissenschaftler weiter. Und das könne durchaus geschehen, wenn ein Preiswettbewerb um Rx-Präparate entstehe oder Bürger die Zuzahlung zu Rx-Medikamenten infolge von Rabatten umgehen könnten. Letztendlich wiege die Gesundheit der Bevölkerung schwerer als wirtschaftliche Interessen einzelner Apotheken und Versender, so der Sozialrechtler.

Becker betont, es sei allein Sache des Gesetzgebers, über Regulierungsmaßnahmen wie das Rx-Versandverbot zu entscheiden. Gerichte dürften sich nur einmischen, wenn staatliche Entscheidungen Gesetzen und Erfahrungen so stark widersprechen, dass sie unvernünftig erscheinen. Die beiden anderen Rechtswissenschaftler, die die ABDA beauftragt hatte, kamen zu ganz ähnlichen Ergebnissen. Sie befassten sich darüber hinaus noch mit europarechtlichen Fragen. /

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