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Verpflichtende Treuhandkonten: BMG hält sich bedeckt 

Die Pleite des Abrechners AvP hat zahlreiche Apotheken in finanzielle Schwierigkeiten gebracht, weil Gelder nicht auf Treuhandkonten abgelegt waren. Eine verpflichtende Einführung dieser Konten plant die Bundesregierung offenbar nicht. Dabei hatte die Bafin zuletzt Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei verschiedenen Anbietern bekommen.
Stephanie Schersch
11.12.2020  16:00 Uhr
Verpflichtende Treuhandkonten: BMG hält sich bedeckt 

Rund drei Monate liegt der AvP-Insolvenzantrag inzwischen zurück, doch noch immer sind zahlreiche Fragen ungeklärt. Etwa 3000 Apotheken warten auf ihr Geld, wobei nicht sicher ist, dass die Mittel vollständig ausgezahlt werden können. Auch politisch wird das Thema heiß diskutiert. Immer wieder sind dabei auch sogenannte Treuhandkonten im Gespräch, auf denen Gelder sicher abgelegt und im Falle einer Insolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden können.

Zahlreiche Rechenzentren arbeiten bereits nach diesem Modell, verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Zuletzt hatte unter anderem die FDP darauf gedrängt, Treuhandkonten gesetzlich zu verankern. Auch die Apotheker plädieren für eine solche Pflicht. Die Bundesregierung hält sich bei diesem Thema hingegen bedeckt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion verweist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nüchtern auf die geltende Rechtslage, die Treuhandkonten für sogenannte Factoring-Institute wie AvP nicht vorschreibt. Es sei daher auch nicht Aufgabe der Finanzaufsicht, zu prüfen, in welchem Umfang insolvenzfeste Konten bereits zum Einsatz kommen oder diese zu überwachen.

Apotheken haben die freie Wahl

Darüber hinaus betont BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU), dass Leistungserbringer wie Apotheken nicht dazu verpflichtet sind, Zahlungen über ein Rechenzentrum abzuwickeln. »Die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Dritten zur Abrechnung erbrachter Leistungen ist eine privatwirtschaftliche Entscheidung«, heißt es. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es tatsächlich nicht. Dennoch dürften sich die meisten Apotheker regelrecht gezwungen sehen, ein Rechenzentrum zu wählen. So ist die Abrechnung der Leistungen bei zahlreichen Krankenkassen äußerst komplex und für kaum einen Betrieb alleine zu stemmen.

Die FDP wollte in diesem Zusammenhang auch wissen, ob die Regierung die Abrechnungen künftig vereinfachen möchte. Dabei setzt das BMG offenbar auf die Digitalisierung, ohne konkrete Pläne vorlegen zu können. So werde mit der Einführung des elektronischen Rezepts im Jahr 2022 auch die Abrechnung leichter werden, schreibt Weiss. »Denn mit der medienbruchfreien, digitalen Bereitstellung der Verordnungsdaten entfällt das aufwändige Scannen des Papier-Rezepts in der Apotheke.« Ohnehin könne die Telematik-Infrastruktur »auch für die sichere, digitale Übermittlung von Abrechnungsdaten der Leistungserbringer genutzt werden«.

Nach Aussage des Ministeriums stehen im Gesundheitswesen derzeit 69 Factoring-Anbieter unter der Aufsicht des Bundesinstituts für Finanzdienstleistungen (BaFin). Dabei handelt es sich um Unternehmen, die Forderungen der Leistungserbringer etwa gegenüber Krankenkassen aufkaufen und die Abrechnung übernehmen. Die große Mehrheit dieser Anbieter (57 Firmen) befasst sich mit Forderungen aus Dienstleistungsabschlüssen wie Behandlungsverträgen, drei Unternehmen kaufen lediglich Zahlungen aus Warenlieferungen wie etwa Arzneimitteln auf, neun Anbieter sind in beiden Bereichen aktiv. Zusammen kaufen diese Unternehmen Weiss zufolge mindestens 48,2 Milliarden Euro pro Jahr an und betreuen dabei rund 192.000 Kunden.

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