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Stiftung Warentest

Vernichtendes Urteil über CBD-Präparate

Unbekannte Risiken und unbewiesene Wirkversprechen: Die Stiftung Warentest hat sich 17 Cannabidiol-haltige Produkte genauer angesehen – und rät von entsprechenden Nahrungsergänzungsmitteln rundweg ab.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 26.01.2021  17:00 Uhr

Ob »für innere Balance«, »ein schlagkräftiges Immunsystem« und »geistige Ausgeglichenheit« oder gegen Schlafstörungen, Stress und Entzündungen: Die Wirkversprechen auf vielen Produkten mit Cannabidiol (CBD) klingen zu schön, um wahr zu sein. Trotzdem nutzen laut einer repräsentativen Umfrage der Stiftung Warentest 12 Prozent aller Befragten CBD-Produkte. Nach Sichtung der Studienlage und Analyse von Inhalts- und Schadstoffen von 17 Präparaten kommt Warentest jedoch zu dem Urteil: »Die versprochenen Eigenschaften sind nicht belegt, und die Mittel können riskant sein.«

Untersucht wurden 14 Öle oder Kapseln zum Einnehmen, zwei Aromaöle und ein Verdampfer. Kein Anbieter habe auf Nachfragen Studien zum Nutzen vorgelegt. Fundierte Belege für einen Nutzen gebe es nur für zwei zugelassene Arzneimittel. Damit gemeint sind das rein CBD-haltige Epidyolex®, zugelassen für Kinder mit bestimmten Epilepsie-Formen, sowie das CBD- und THC-haltige Sativex®, zugelassen für erwachsene MS-Patienten mit Spastiken. 

Stiftung Warentest führt noch weitere Argumente gegen CBD in der nicht ärztlich kontrollierten Anwendung ins Feld. Zum einen sei erst teilweise bekannt, wie genau CBD im Körper wirkt. Vor allem sei noch unklar, wie sich eine dauerhafte Anwendung auf Organe wie die Leber auswirken könne. Zum anderen sei ungewiss, mit welchen Arzneistoffen Wechselwirkungen bestehen könnten. Die Stiftung Warentest rät daher Menschen, die Medikamente einnehmen, von CBD ab. Auch Schwangere und Stillende sollten darauf verzichten. Hinzu kommt, dass der Status von CBD-Präparaten, die keine Arzneimittelzulassung haben, zurzeit rechtlich umstritten ist.

Zudem ist die Spannbreite in der Qualität groß. Zweimal sei der CBD-Gehalt niedriger gewesen als angegeben. Umgekehrt lag in vier Produkten der THC-Wert über dem, den die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für unbedenklich hält. Er sei zwar noch weit von therapeutisch oder auch missbräuchlich eingesetzten THC-Dosen entfernt gewesen; »high werden« könne man mit den Produkten nicht. Es sei jedoch nicht sicher, dass keine psychogenen oder psychomotorischen Effekte auftreten könnten.

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