Vermittler Aporisk räumt Fehler ein |
Die Unstimmigkeiten führten bereits zu weiteren Konsequenzen. Die Apothekerverbände Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hatten vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag mit Aporisk geschlossen, der den Mitgliedern den Abschluss einer Versicherung zu günstigeren Konditionen ermöglichen sollte. Laut Auskunft der Verbände haben beide Standesvertretungen die Rahmenverträge inzwischen gekündigt. Der Vertrag mit dem Verband in Mecklenburg-Vorpommern soll nicht sonderlich gelebt worden sein und stammt noch aus dem Jahr 2012. Der Vertrag mit den Apothekern in Hessen ist noch älter und wurde 2010 abgeschlossen. Durch die Aufkündigung der Rahmenverträge werden aber Versicherungen, die Apotheken mit Aporisk abgeschlossen haben, nicht beeinflusst und bestehen weiter fort. Auch der Aporisk-Sprecher versicherte gegenüber der PZ, dass keine Gefahr für die bereits versicherten Apothekenkunden bestehe. Nach dem Lübecker Urteil habe man noch keine Kündigung etwa im Bereich der Cyber-Versicherungen erhalten, so Aporisk.
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Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Fassung dieses Artikels erklärte Aporisk gegen die einstweilige Verfügung vorgehen zu wollen, sobald das Unternehmen die geplanten Leistungen bei dem Versicherer durchsetzen könne. Im Lübecker Gerichtsverfahren ist die Berufungsfrist von einem Monat allerdings bereits Ende Oktober 2021 verstrichen, Aporisk kann damit gerichtlich nicht mehr gegen die Verfügung vorgehen.