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Apothekenvergütung
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Verhandlungen zu den Grippeimpfungen vor dem Aus

Erneut steht eine Verhandlung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) kurz vor dem Aus. Die beiden Verbände waren gesetzlich beauftragt worden, die Details zu Grippe-Impfungen in Apotheken auszuhandeln. Doch man streitet sich über die Vergütungshöhe und die Verwurfsregelungen.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 30.08.2022  13:45 Uhr

Grundsatzfrage nach der Personengruppe

Gesetzlich bereits vorgegeben ist, dass Apotheken für die Beschaffung 1 Euro pro Einzeldosis erhalten sollen. Für weitere Probleme in den Verhandlungen sorgten vielmehr auch die Verwurfsregelungen. Aus Verhandlungskreisen hieß es, dass die Kassen hier zunächst gar keine Refinanzierung anbieten wollten, der DAV soll aber auf einer Pauschale für Verwürfe bestanden haben. Des Weiteren gab es während der Verhandlungen auch unterschiedliche Meinungen zur Interpretation des Gesetzes mit Blick auf die in Frage kommenden Patienten. Während der DAV der Meinung ist, dass die Apotheken allen erwachsenen Personen die Impfungen anbieten dürfen, vertraten die Kassen offenbar die Meinung, dass die Apotheken-Impfungen nur für Risikogruppen, demnach also für ältere Personengruppen in Frage kommen.

Laut Gesetz muss die Schiedsstelle innerhalb eines Monats einen Schiedsspruch vorlegen. Noch wurde sie jedoch nicht offiziell angerufen. Mit Blick auf die weit auseinander liegenden Forderungen ist dies aber sehr wahrscheinlich.

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