Verhandlungen zu den Grippeimpfungen vor dem Aus |
Gesetzlich bereits vorgegeben ist, dass Apotheken für die Beschaffung 1 Euro pro Einzeldosis erhalten sollen. Für weitere Probleme in den Verhandlungen sorgten vielmehr auch die Verwurfsregelungen. Aus Verhandlungskreisen hieß es, dass die Kassen hier zunächst gar keine Refinanzierung anbieten wollten, der DAV soll aber auf einer Pauschale für Verwürfe bestanden haben. Des Weiteren gab es während der Verhandlungen auch unterschiedliche Meinungen zur Interpretation des Gesetzes mit Blick auf die in Frage kommenden Patienten. Während der DAV der Meinung ist, dass die Apotheken allen erwachsenen Personen die Impfungen anbieten dürfen, vertraten die Kassen offenbar die Meinung, dass die Apotheken-Impfungen nur für Risikogruppen, demnach also für ältere Personengruppen in Frage kommen.
Laut Gesetz muss die Schiedsstelle innerhalb eines Monats einen Schiedsspruch vorlegen. Noch wurde sie jedoch nicht offiziell angerufen. Mit Blick auf die weit auseinander liegenden Forderungen ist dies aber sehr wahrscheinlich.