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BMG-Verordnungspläne
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Verhandlung jährlich, Skonti frei, Versender im Blick

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, zentrale Reforminhalte per Verordnung auf den Weg zu bringen, darunter die leicht modifizierte Verhandlungslösung. Handelsübliche Skonti sollen möglich sein, die Vorgaben für Versender strenger werden.
AutorPZ
Datum 17.12.2025  15:48 Uhr

Strengere Transportvorschriften für den Versandhandel

Strengere Vorgaben will das Ministerium Arzneimittelversendern auferlegen – ebenso ein viel diskutiertes Thema. Die so genannten gleich langen Spieße von lokalen und Versandapotheken fordern Apotheken schon lange. So will das BMG bei den Verträgen zwischen Apotheke und Transportdienstleister nachbessern, hier soll es konkrete Regeln geben.

Die Transportverpackung muss demnach den Schutz des Arzneimittels vor Bruch oder Beeinträchtigung gewährleisten und die Transportbedingungen müssen sich Qualität, Wirksamkeit und Unversehrtheit des jeweiligen Arzneimittels gewährleisten können.

Wörtlich heißt es im Entwurf: „Es ist eine Verpackung zu wählen, die insbesondere bezüglich der Temperaturempfindlichkeit des Arzneimittels, der zu erwartenden Außentemperaturen und der Transporthöchstdauer gewährleistet, dass das jeweilige Arzneimittel während des Transports bis zum Bestimmungsadressaten einschließlich einer möglichen Zwischenlagerung nicht beschädigt oder seine Qualität oder Wirksamkeit beeinträchtigt wird.“ Auch von der Apotheke beauftragte Logistikunternehmen im Botendienst müssen sicherstellen, dass die Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel während der Lagerung und während des Transports nicht beeinträchtigt werden.

Das BMG hält zudem an den geplanten Erleichterungen für Zweigapotheken fest, dies ist auch Thema ApoVWG. „Für Zweigapotheken in ländlichen Regionen werden Anforderungen an die Vorhaltung von Räumen gegenüber dem bestehenden Recht nochmals reduziert“, heißt im Verordnungsentwurf. Rezeptur- wie Defekturarzneimittel sollen in den abgespeckten Zweigstellen weiterhin hergestellt werden können, es ist nach den Plänen aber auch möglich, dass sie von einer anderen Apotheke, die von derselben Person betrieben wird, bezogen und gegebenenfalls beliefert werden. Die Entscheidung soll demnach bei den Betreiberinnen und Betreibern liegen. Der Kontrahierungszwang der Zweigapotheke für Rezepturarzneimittel bleibe bestehen.

Das BMG möchte zudem die Öffnungszeiten flexibilisieren und dadurch Personal sparen. Apotheken sollen statt der bisher vorgeschriebenen täglichen Öffnungszeiten nur noch eine Mindestanzahl an Wochenstunden öffnen können, soweit sie nicht zum Notdienst eingeteilt sind. Nutzten sie die flexibleren Öffnungsmöglichkeiten vollständig, könne sich eine Ersparnis von 25,5 Stunden pro Woche ergeben, kalkuliert das BMG. Die grundsätzliche Dienstbereitschaft, innerhalb derer die Apothekenbetreiberinnen und -betreiber die Arzneimittelversorgung sicherzustellen haben, wird beibehalten.

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