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| 17.12.2025 15:48 Uhr |
Das BMG hält zudem an den geplanten Erleichterungen für Zweigapotheken fest, dies ist auch Thema ApoVWG. „Für Zweigapotheken in ländlichen Regionen werden Anforderungen an die Vorhaltung von Räumen gegenüber dem bestehenden Recht nochmals reduziert“, heißt im Verordnungsentwurf. Rezeptur- wie Defekturarzneimittel sollen in den abgespeckten Zweigstellen weiterhin hergestellt werden können, es ist nach den Plänen aber auch möglich, dass sie von einer anderen Apotheke, die von derselben Person betrieben wird, bezogen und gegebenenfalls beliefert werden. Die Entscheidung soll demnach bei den Betreiberinnen und Betreibern liegen. Der Kontrahierungszwang der Zweigapotheke für Rezepturarzneimittel bleibe bestehen.
Das BMG möchte zudem die Öffnungszeiten flexibilisieren und dadurch Personal sparen. Apotheken sollen statt der bisher vorgeschriebenen täglichen Öffnungszeiten nur noch eine Mindestanzahl an Wochenstunden öffnen können, soweit sie nicht zum Notdienst eingeteilt sind. Nutzten sie die flexibleren Öffnungsmöglichkeiten vollständig, könne sich eine Ersparnis von 25,5 Stunden pro Woche ergeben, kalkuliert das BMG. Die grundsätzliche Dienstbereitschaft, innerhalb derer die Apothekenbetreiberinnen und -betreiber die Arzneimittelversorgung sicherzustellen haben, wird beibehalten.