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Covid-19-Impfstoffe in Praxen

Vergütung der Apotheken soll vom Impfstoff abhängen

Direkt nach Ostern sollen die Hausärzte mit den Corona-Impfungen beginnen. Großhandel und Apotheken werden die Vakzine dann in die Praxen bringen. Je nach Art des Impfstoffs sollen sie dafür unterschiedliche Vergütungen bekommen. Über die genaue Höhe des Honorars schweigt sich das Bundesministerium für Gesundheit bislang allerdings aus.
Stephanie Schersch
22.03.2021  15:30 Uhr
Vergütung der Apotheken soll vom Impfstoff abhängen

Am 5. April soll eine neue Etappe im Kampf gegen das Coronavirus beginnen. Rund 50.000 Arztpraxen stehen deutschlandweit bereit, um Impfungen gegen den gefährlichen Erreger zu übernehmen. Damit soll die Impfkampagne endlich an Fahrt aufnehmen und die Vakzine vor allem noch stärker in die Fläche gelangen.

Am vergangenen Freitag hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder offiziell die Kalenderwoche 14 (5. bis 11 April) zum Starttermin für die Impfungen in den Praxen erklärt. Jetzt hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Entwurf für die geplanten Änderungen des Coronavirus-Impfverordnung präsentiert. Apotheken und Großhandel werden darin als »weiterer bedeutender Lieferweg« für die Corona-Impfstoffe genannt. Sie sollen Arztpraxen und in einem nächsten Schritt auch Betriebsärzte beliefern. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die von der Art des Impfstoffs abhängt, wie aus dem Papier hervorgeht, das der PZ vorliegt.

Grundsätzlich sollen die Apotheken ein festgesetztes Honorar je Durchstechflasche bekommen, das die Kosten für Organisation und Bereitstellung abdeckt. Dabei unterscheidet die Verordnung zwischen kühlpflichtigen und ultra- oder tiefkühlpflichtigen Präparaten, die aufgrund einer komplizierten Logistik in der Regel für mehr Aufwand sorgen. Die genaue Höhe der Vergütung lässt der Entwurf allerdings offen, auch eine Nachfrage der PZ im BMG bliebt bislang unbeantwortet. Der Großhandel soll ebenfalls unterschiedliche Honorare je nach Impfstofftyp bekommen, zudem ist eine Vergütung für die Abgabe von Impfzubehör an Apotheken geplant. Auch hier gibt es bislang allerdings keine konkreten Zahlen.

Apotheken sollen für Großhändler abrechnen

Fest steht immerhin, woher das Geld kommen soll und wie es abgerechnet wird. Der Bund übernimmt die Kosten, die in Verbindung mit der Corona-Impfung stehen und damit auch die Vergütung der Vertriebsstufen. Um das Verfahren insgesamt zu vereinfachen, sollen die Großhändler ihre Leistung dem Bundesamt für Arbeit und Soziales nicht direkt in Rechnung stellen. Stattdessen sollen die Apotheken quartalsweise über ihre Rechenzentren abrechnen und den Vergütungsanteil der Großhändler weiterleiten. Alle Beteiligten müssen die entsprechenden Unterlagen dabei bis Ende 2024 speichern und aufbewahren. Dies sei erforderlich, »um die rechtmäßige Verwendung der Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds überprüfen zu können«, wie es heißt . Die Kosten soll der Bund später zurücküberweisen.

Zunächst werden die Apotheken allerdings keine ganz großen Mengen Impfdosen abrechnen müssen. So werden in Kalenderwoche 14 nur knapp 1 Million Impfdosen für die Arztpraxen zur Verfügung stehen, wie aus dem Beschluss der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin hervorgeht. Pro Praxis sind das rein rechnerisch nur etwa 20 Dosen, die der Arzt dann nach der geltenden Priorisierung verteilt. Dabei sollen die Praxen vor allem etwa ältere Menschen zu Hause und vorerkrankte Personen immunisieren.

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