Verfassungsrechtliche Bedenken gegen PTA-Vertretungspläne |
| Cornelia Dölger |
| 11.11.2025 10:32 Uhr |
Die Erleichterungen bei der Gründung von Zweigapotheken seien abzulehnen. Dadurch würden »Grundgedanken des Apothekenrechts erschüttert, ohne dass ein dafür erforderlicher Grund ersichtlich ist«. Auch die geplante Abschaffung der zwingenden Raumeinheit sieht der Verein mit Skepsis. Hier entstünden verfassungsrechtliche Probleme, weil der Schutz der Volksgesundheit gefährdet sei, wenn entsprechend erforderliche und gebotene Einschränkungen im Sinne der Gefahrenabwehr letztlich wegfielen.
Ein Problem sieht der Verein auch in der geplanten Aufweichung der Dienstbereitschaft. Sie führe wie auch die Pläne für individuelle Öffnungszeiten »zu einer faktischen Entwertung des gesetzlichen Versorgungsauftrags«, was zulasten des Verbraucherschutzes und der Patientensicherheit gehe. So sei zu befürchten, dass die Flexibilisierung der Öffnungszeiten »zu einer substantiellen Verschlechterung der Versorgungssicherheit führen wird« – was wiederum der im Grundgesetz verankerten Pflicht, effektive und verlässliche Strukturen für die Arzneimittelversorgung vorzuhalten, entgegenstehe.
Um die Rabattaktionen der Versender einzuhegen, soll die Selbstverwaltung gestärkt werden – konkret soll da persönliche Haftungsrisiko für Mitglieder der so genannten Paritätischen Stelle vermindert werden. Die FA kritisiert, dass es hier überhaupt ein persönliches Haftungsrisiko »für (leichte) Fahrlässigkeit« gibt. Dies widerspreche dem Schutz »ehrenamtlicher, öffentlich-rechtlich überlagerter Tätigkeit im deutschen Haftungsrecht«. Stattdessen plädiert die FA für eine ausdrückliche Haftungsbegrenzung »auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit«.
Dass Bundesgesundheitsministerin Nin Warken (CDU) sich nicht konkret zur Möglichkeit eines Rx-Versandhandelsverbots einlässt, stört die Freien Apotheker. Gerade jetzt sei wichtig, dass »klare Fakten« benannt würden. Dazu zähle unter anderem, dass ein Versandverbot unionsrechtlich möglich sei. »Es gibt aus Sicht der Freien Apothekerschaft daher keinen rechtlichen Grund, diese zentrale Maßnahme zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung weiter hinauszuzögern.« Mindestens müsse eine Negativliste für sensible Medikamente, die nicht versendet werden dürfen, geschaffen werden. Die Versender müssten überdies zur Einhaltung von GDP-Vorgaben gezwungen werden.