Verfassungsrechtliche Bedenken gegen PTA-Vertretungspläne |
| Cornelia Dölger |
| 11.11.2025 10:32 Uhr |
Gegen einen zentralen Kritikpunkt der Apothekerschaft, die geplante PTA-Vertretung, spricht sich auch die FA aus. / © Getty Images/Luis Alvarez
Ein höheres Fixum auf »zumindest« 9,50 Euro sieht der Verein als »zwingend notwendig«, heißt es in der gut 20-seitigen Stellungnahme. Dass die Erhöhung seit nunmehr zwölf Jahren ausbleibe und auch in den Reformplänen nicht auftauche, sei »nicht tragbar«. Laut einem Gutachten habe das Fixum allein auf Grundlage der Inflationsentwicklung schon 2023 bei 11,78 Euro liegen müssen. Hinzu komme, dass die Apotheken den Krankenkassen seit 2004 knapp 29 Milliarden Euro erspart hätten – mit Blick auf das nicht inflationsangepasste Fixum sei dies eine ungerechtfertigte Einsparung für die Kassen von etwa 21 Milliarden Euro in den vergangenen 20 Jahren.
Neben der Anpassung sei das Fixum zu dynamisieren, und zwar jährlich zum 30. Juni, so die Forderung. Orientierung sollten dabei Nominallohnindex, Verbraucherindex, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, Tarifsteigerungen sowie die generelle Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Einkommen geben. Die im Reformentwurf geplante Verhandlungslösung werde »grundsätzlich« begrüßt.
Die geplante Einführung von Zuschlägen für Landapotheken in der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung sei hingegen abzulehnen, etwa weil die Neuregelung dem Grundsatz eines einheitlichen Apothekenabgabepreises widerspreche und sich zudem allein aus dem Problem der Definition einer »Landapotheke« Konflikte ergeben würden. Die FA plädiert hier für eine strukturelle Anhebung der Notdienstpauschale.
Gegen einen zentralen Kritikpunkt der Apothekerschaft, die geplante PTA-Vertretung, spricht sich auch die FA aus. Die Anwesenheitspflicht von Approbierten in der Apotheken sei »keineswegs Selbstzweck, sondern dient der Sicherstellung, dass die Vielzahl der Apotheker treffenden Rechtsvorgaben in einer staatlicherseits überprüfbaren Weise eingehalten werden«, heißt es.
Ausnahmen seien bewusst eng gefasst, weshalb die geplante Neuregelung einen »Paradigmenwechsel« darstelle, der sogar verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil das Abweichen vom apothekenrechtlichen Grundsatz der Anwesenheitspflicht einer gesetzlichen Regelung bedürfe. Auch hier verweist der Verein auf ein entsprechendes Gutachten, das sich allerdings mit den »Apotheke-light«-Reformplänen des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) befasst. Die Regelung berge zudem die Gefahr, dass das Fremdbesitzverbot ausgehöhlt werde. Dem sei »entschieden entgegenzutreten«.
Vielmehr solle PTA der Weg zum Pharmaziestudium erleichtert werden, so der Vorschlag. Es brauche zudem mehr Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die am Ende ein neues Berufsbild für PTA ermöglichen sollten. »Nach erfolgter Weiterbildung sollten Absolventen insbesondere die Befugnis erhalten, weitere pDL durchzuführen und Impfungen vorzunehmen«, schlägt die FA vor.