Pharmazeutische Zeitung online
Pleite des Rechenzentrums

Verfahren gegen Ex-AvP-Chef eingestellt

Nach der Pleite des Rechenzentrums AvP im Jahr 2020 läuft das Insolvenzverfahren noch immer. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist schon einen Schritt weiter: Jetzt wurde nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung ein Strafverfahren gegen den ehemaligen AvP-Inhaber Mathias Wettstein eingestellt.
Alexander Müller
19.09.2023  13:30 Uhr

Im September 2020 musste AvP Insolvenz anmelden. Schnell verdichteten sich die Hinweise, dass neben Missmanagement auch kriminelle Energie im Spiel gewesen sein könnte. Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nahm Ermittlungen auf.

Wie die Behörde seinerzeit mitteilte, ging es um den Verdacht der Insolvenzverschleppung und Bankrott, Bilanz- und Urkundenfälschung, Betrug sowie Untreue gegen fünf Beschuldigte aus der Führungsebene der Unternehmensgruppe sowie aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter. Am 14. Januar 2021 wurden 15 private und firmeneigene Objekte durchsucht. Die Ermittlungen waren auf eine Strafanzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem September 2020 zurückgegangen.

Wettstein musste sich parallel in einem Steuerstrafverfahren verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm Steuerhinterziehung in Höhe von 8,8 Millionen Euro zur Last. Im November 2021 verurteilte ihn das Landgericht Düsseldorf zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Wettstein hat das Urteil akzeptiert und seine Strafe angetreten.

Einstellung nach § 154 StPO

Vor dem Hintergrund dieser Verurteilung wurde nach Informationen der PZ zwischenzeitlich das andere Ermittlungsverfahren gegen Wettstein eingestellt. Gemäß § 154 Strafprozessordnung (StPO) kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die potenzielle Strafe neben einer bereits rechtskräftig verhängten »nicht beträchtlich ins Gewicht fällt«. Ebenso kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen, wenn ein Urteil nicht in angemessener Frist nicht zu erwarten ist oder die Verurteilung in einem anderen Fall »zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint«.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf darf nach eigenen Angaben in den allermeisten Fällen keine Auskunft erteilen, ob gegen eine bestimmte Person ermittelt wird. »Presseanfragen zu Namen werden grundsätzlich nicht beantwortet«, so ein Sprecher auf PZ-Anfrage. Er fügte aber hinzu: »In allgemeiner Hinsicht kann ich ergänzen, dass eine Einstellung nach § 154 StPO in der Regel dann vorgenommen wird, wenn die Person bereits einmal verurteilt wurde und nicht damit zu rechnen ist, dass sich diese Strafe durch eine weitere Verurteilung (wesentlich) erhöht.«

Die juristische Aufklärung der mutmaßlichen Vorfälle bei AvP wäre zusätzlich erschwert gewesen, weil zwischenzeitlich einer der Beschuldigten verstorben ist. Der ehemalige Manager und Wettstein sollen sich in den Vernehmungen gegenseitig belastet haben.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa