Verbrennungen und Verbrühungen richtig behandeln |
Die Verbrennungsgefahr steigt in der Weihnachtszeit. / © Getty Images/SolStock
Gerade im Winter mit Kerzenlicht, Heizung und Tee verbrühen oder verbrennen sich Kinder häufiger . Hat sich ein Kind verbrannt, heißt es Ruhe bewahren, die Situation zu beurteilen und Erste Hilfe zu leisten. Eine professionelle Behandlung erfolgt je nach Tiefe und Fläche der Schädigung. Auf keinen Fall dürfen Hausmittel wie Öl, Mehl, Honig oder Essig verwendet werden.
Bei der Behandlung entscheidend ist der Grad der Verbrennung. Je tiefer die Hautschichten geschädigt sind, desto höher der Grad der thermischen Verletzung.
Man unterscheidet folgende Verbrennungsgrade:
Zu beachten ist, dass die Haut von Kindern dünner ist als bei Erwachsenen und daher schon ab Temperaturen von 40 °C geschädigt werden kann. Erwachsene Haut erträgt Temperaturen bis 45°C. Zudem sind Kinder bereits bei einer Verbrennung von 8 Prozent der Körperoberfläche gefährdet, einen Kreislaufschock zu erleiden; bei Verbrennungen zweiten oder dritten Grades bereits ab 5 Prozent der Körperfläche. In diesen Fällen sollte man nach der Ersten Hilfe einen Arzt aufsuchen.
Kleidung, Schmuck oder Windeln sollten aus dem Wundgebiet sofort entfernt werden, damit die Haut nicht weiter der Temperatur ausgesetzt ist. Ist die Wunde mit dem Stoff verklebt, wird er am Wundrand mit der Schere abgeschnitten.
Kühlen sollte man am besten für etwa 20 Minuten mit kaltem Wasser (etwa 20 °C). Eis und Coolpacks sind für Kinder nicht geeignet. Wird bei Kindern zu stark gekühlt, besteht die Gefahr einer Unterkühlung. Bei Neugeborenen und Säuglingen darf gar nicht gekühlt werden.
Danach können wasserhaltige Lotionen oder kühlende Gele aufgetragen werden. Vorsicht gilt bei fetthaltigen Cremes oder Salben, denn sie verstärken das Hitzegefühl und sollten nur bei der späteren Regeneration zur Hautpflege eingesetzt werden.