Das Landgericht Berlin hat der Klage der Verbraucherschützer stattgegeben. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Wer auf dem Buchungsportal Doctolib per Filtereinstellung gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, bekommt auch Termine von Privatpraxen angeboten, die Kassenpatientinnen und -patienten nur als Selbstzahler akzeptieren. Diese Praxis ist irreführend, entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der vzbv fordert, dass Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche zu kennzeichnen sind und gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden dürfen, wenn sie das explizit wünschen.
»Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen«, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv, laut einer Pressemitteilung. »Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden.«
Wie der vzbv berichtet, heißt ein Auswahlkriterium für die Arztsuche auf Doctolib »€ Gesetzlich«. Erläutert wird der Filter demnach mit dem Hinweis: »Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen«. Nach Auswahl des Filters enthalten die Suchergebnisse jedoch auch Termine von Privatpraxen, die Kassenpatienten nur annehmen, wenn sie die Behandlung selbst bezahlen.
Darüber wurden die Nutzerinnen und Nutzer auf dem Portal jeweils erst nach Auswahl des Termins über ein Pop-up-Fenster informiert, erklärt der vzbv. In einem von der Verbraucherzentrale dokumentierten Fall hieß es darin zum Beispiel: »Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.«