Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, begrüßt dieses Urteil sehr: »Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es richtungsweisend für die Zukunft der Terminbuchung. Zwischen privat und gesetzlich Versicherten bildet sich zunehmend eine Zwei-Klassen-Medizin heraus, die insbesondere beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung spürbar ist. Gesetzlich Krankenversicherte warten ohnehin bereits länger auf Arzttermine als Privatversicherte. Mit einem solchen Vorgehen, das vermeintlich filtert, dann aber doch Termine für Selbstzahlung anzeigt, wird es Patientinnen und Patienten zusätzlich unnötig erschwert«, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Patientinnen und Patienten erlebten die aktuelle Situation als frustrierend, unfair und demotivierend. »Um diese unzulässige Ungleichbehandlung zu verhindern, das Vertrauen in das Gesundheitssystem wiederherzustellen und die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung zu wahren, bedarf es einheitlicher regulierender Rahmenbedingungen und womöglich auch Verbote von ungleichbehandelnden Praktiken. Es darf insbesondere keine Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat Versicherten mehr stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Terminen und Behandlungen muss gewährleistet sein«, betont Schwartze.