Das Landgericht Berlin hat der Klage der Verbraucherschützer stattgegeben. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Wer auf dem Buchungsportal Doctolib per Filtereinstellung gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, bekommt auch Termine von Privatpraxen angeboten, die Kassenpatientinnen und -patienten nur als Selbstzahler akzeptieren. Diese Praxis ist irreführend, entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der vzbv fordert, dass Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig als solche zu kennzeichnen sind und gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden dürfen, wenn sie das explizit wünschen.
»Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen«, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv, laut einer Pressemitteilung. »Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden.«
Wie der vzbv berichtet, heißt ein Auswahlkriterium für die Arztsuche auf Doctolib »€ Gesetzlich«. Erläutert wird der Filter demnach mit dem Hinweis: »Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen«. Nach Auswahl des Filters enthalten die Suchergebnisse jedoch auch Termine von Privatpraxen, die Kassenpatienten nur annehmen, wenn sie die Behandlung selbst bezahlen.
Darüber wurden die Nutzerinnen und Nutzer auf dem Portal jeweils erst nach Auswahl des Termins über ein Pop-up-Fenster informiert, erklärt der vzbv. In einem von der Verbraucherzentrale dokumentierten Fall hieß es darin zum Beispiel: »Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit.«
Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die strittige Filterfunktion auf Doctolib irreführend ist. Der Einsatz des Filters wecke die Erwartung, dass sich die Terminsuche auf Ärzte beschränkt, die Patientinnen und Patienten zu Konditionen der gesetzlichen Krankenkassen behandeln und keine privaten Vorauszahlungen verlangen. Diese Erwartung werde enttäuscht, da auch Termine von Privatpraxen vorgeschlagen werden, die nur Selbstzahler akzeptieren.
Der Warnhinweis vor der Terminbuchung kommt nach Auffassung der Richter zu spät. Denn der Patient sei bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis überhaupt anzusehen. Dadurch sei es möglich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Privattermin wählen und die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen, um den Suchvorgang nicht erneut starten zu müssen.
Kommerzielle Online-Terminvermittler können eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen ermöglichen. Allerdings zeigen Marktchecks des vzbv, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dort immer wieder auf schwerwiegende Probleme stoßen. So wurden zum Beispiel Arzttermine angezeigt, die nicht verfügbar, nicht passend oder kostenpflichtig waren.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, die Wartezeit auf Arzttermine zu verringern und Versorgungswege, insbesondere den Facharztzugang, neu zu strukturieren. Aus Sicht des vzbv sind die folgenden verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale notwendig:
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, begrüßt dieses Urteil sehr: »Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es richtungsweisend für die Zukunft der Terminbuchung. Zwischen privat und gesetzlich Versicherten bildet sich zunehmend eine Zwei-Klassen-Medizin heraus, die insbesondere beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung spürbar ist. Gesetzlich Krankenversicherte warten ohnehin bereits länger auf Arzttermine als Privatversicherte. Mit einem solchen Vorgehen, das vermeintlich filtert, dann aber doch Termine für Selbstzahlung anzeigt, wird es Patientinnen und Patienten zusätzlich unnötig erschwert«, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Patientinnen und Patienten erlebten die aktuelle Situation als frustrierend, unfair und demotivierend. »Um diese unzulässige Ungleichbehandlung zu verhindern, das Vertrauen in das Gesundheitssystem wiederherzustellen und die grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung zu wahren, bedarf es einheitlicher regulierender Rahmenbedingungen und womöglich auch Verbote von ungleichbehandelnden Praktiken. Es darf insbesondere keine Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat Versicherten mehr stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Terminen und Behandlungen muss gewährleistet sein«, betont Schwartze.