Wer während des Urlaubs erkranke, solle sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben. »Bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen die Krankheitstage dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben werden.« Dies gelte auch bei Erkrankungen im Ausland. Zu beachten sei, dass sich aus dem Attest nicht nur die Erkrankung, sondern auch die Arbeitsunfähigkeit ergeben müssten. Überraschen dürfte dabei viele, dass das Attest auch ins Deutsche übersetzt werden muss.