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Leitlinie Krankenhausversorgung

Updates zur Rolle des Stationsapothekers

Die Handlungsempfehlungen zur apothekerlichen Arbeit werden regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Eine novellierte Leitlinie zur Krankenhausversorgung präzisiert nun Themen wie Entlassmanagement sowie die Rolle des Stationsapothekers.
Ev Tebroke
07.05.2025  09:00 Uhr

Seit 25 Jahren gibt es für die Apothekerschaft Leitlinien. Mittlerweile sind es 20 verschiedene Themen, zu denen es Handlungsempfehlungen gibt. Die Leitlinie zur Krankenhausversorgung erschien erstmals im Jahr 2010. Zwischenzeitlich wurde sie immer wieder aktualisiert. Nun liegt ein neues Update zur Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken vor, welches die letzte Revision vom 11. Mai 2021 ablösen soll. Die Novellierung wurde am 6. Mai von den Mitgliedern der Bundesapothekerkammer (BAK) verabschiedet.

In dem 31-Seiten umfassenden Papier wurden unter anderem Themen rund um die Abgabe der Medikation sowohl an Stationen und Rettungsdienste sowie an Klinikpatienten aktualisiert. Auch was die Arzneimittelinformationen und -beratung von Ärzten, medizinischem Personal und Patienten betrifft, gibt es novellierte Empfehlungen, wie bestmöglich vorzugehen ist. Zudem werden die Aufgaben der Stationsapotheker konkretisiert.

Zielsetzung für die pharmazeutische Arbeit auf Station

Was etwa die Teilnahme an Visiten und Kurvenvisiten betrifft, so heißt es: »Der Apotheker der Krankenhausapotheke/krankenhausversorgenden Apotheke hat Ärzte und Pflegekräfte persönlich über die Arzneimitteltherapie des Patienten, sowie gegebenenfalls den Patienten selbst zu beraten, spezielle klinisch-pharmazeutische Fragestellungen aufzugreifen und zu beantworten sowie arzneimittelbezogene Probleme zu lösen.«

Das Ziel der Arbeit des Stationsapothekers ist im Leitlinien-Update klar benannt: »Ziel der Tätigkeit des Apothekers auf Station ist, den Apotheker fest in das therapeutische Team zu integrieren«, heißt es in der neuen Leitlinie.

Neu ist der Aspekt, dass der approbierte Mitarbeiter die entsprechende Kompetenz etwa durch fachspezifische Weiterbildung sicherstellen muss. Hinsichtlich eines rationalen und verantwortungsvollen Einsatzes von Antibiotika/Antiinfektiva durch Umsetzung verschiedener Strategien, der sogenannten Antibiotic Stewardship (ABS), heißt es in der Leitlinie nun: »Der Apotheker, der Mitglied des ABS-Teams ist, sollte neben der Weiterbildung zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie die Bereichsweiterbildung Infektiologie oder die Fortbildung zum ABS-Experten abgeschlossen haben.«

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