Updates zur Rolle des Stationsapothekers |
Ev Tebroke |
07.05.2025 09:00 Uhr |
Erneuert wurde auch die Anweisung zur Umstellung der Medikation eines Patienten auf das Krankenhaus. Zur Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken gehört demnach:
Zur Verbesserung des Schnittstellenmanagements, also dem Übergang von ambulant zu stationär und wieder zu ambulant, heißt es in der Leitlinie: »Der Apotheker ist in die Verarbeitung des Medikationsplans bei Aufnahme des Patienten und in die Erstellung bei Entlassung einzubeziehen.«
Zudem wurde die Rolle des Apothekers beim Entlassmanagement präzisiert: »Der Apotheker unterstützt hierbei auch die Umsetzung der Forderung nach zweckmäßiger und wirtschaftlicher Arzneimitteltherapie nach Krankenhausentlassung (§ 115 c SGB V) und bei der Erstellung des Medikationsplans.«
Des Weiteren könne der Apotheker sich aktiv an der Information des Patienten sowie des weiterbehandelnden Arztes über die Entlassmedikation beteiligen, insbesondere bei Änderungen der bisherigen Therapie. »Die persönliche Beratung des Patienten ist dabei stets anzustreben, bei beratungsintensiven Arzneimitteln sogar notwendig.«
Die Mitgabe schriftlicher Informationen über die Arzneimitteltherapie an den Patienten, insbesondere bei Hochrisikoarzneimitteln wie etwa oralen Zytostatika trage zusätzlich zu einer sicheren Arzneimitteltherapie bei.