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Krankenhausreform 

»Unsere Krankenhäuser dürfen nicht zum Experimentierfeld werden«

Im Bundeskabinett wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. Während sich vorerst Erleichterung breit machte, äußern inzwischen einige Stimmen Kritik – den Nachbesserungen mangele es an Tiefgang. 
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 09.10.2025  16:00 Uhr

Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht massive Defizite 

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vermisst nach eigenen Angaben substanzielle Verbesserungen, die zur dauerhaften Praxistauglichkeit der Krankenhausreform beitragen. Der Vorstandsvorsitzende der DKG Gerald Gaß kritisiert, die Erwartungen und Forderungen der Länder seien bei weitem nicht erfüllt worden. Die Bundesländer hätten künftig nur eingeschränkte Gestaltungsspielräume. Personal- und Strukturvorgaben für die Kliniken seien kleinteilig und kostenintensiv, Ausnahmen könnten nur im Einvernehmen mit den Krankenkassen und zeitlich befristet umgesetzt werden. Damit übten künftig Bund und Krankenkassen die de facto Zuständigkeit für die Krankenhausplanung aus – ein Eingriff in das eigentlich den Ländern vorbehaltene Handlungsfeld.

Für Fachkliniken könne es ebenfalls eng werden: Sie erhielten keinen ausreichenden Spielraum, um ihr Angebot zu sichern. Auch die vorgesehene Vorhaltefinanzierung greife zu kurz; Kliniken der Grund- und Regelversorgung, die ihr Leistungsspektrum anpassen müssen, würden finanziell nicht ausgeglichen und stünden vor wirtschaftlichen Problemen, so Gaß.

Auch Gaß betont diverse Defizite: Zahlreiche umstrittene Vorgaben aus der vorherigen Reform blieben unverändert, darunter Mindestvorhaltezahlen und der Klinikatlas, der kleinere Standorte öffentlich abwerten könne. Bürokratieabbau und Deregulierung seien nicht erkennbar, Telemedizin und regionale Versorgungsverbünde würden nicht ausreichend gefördert.

Ministerin Warken dennoch zuversichtlich 

Obwohl einige kritische Stimmen die Alltagstauglichkeit bezweifeln, bleibt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) optimistisch: »Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Krankenhäusern genügend Zeit bleibt, die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen«, sagte sie anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Auch die Ziele einer höheren Versorgungsqualität und der Bündelung von Leistungen sieht die Ministerin nicht in Gefahr: »Komplexe Eingriffe sollen in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden. So müssen wir etwa die Versorgung auf dem Land aufrechterhalten und Anpassungen vornehmen, wo die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde«, erläutert Warken.

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