Union kritisiert zentrale Punkte der Pharmastrategie |
| Cornelia Dölger |
| 18.04.2024 18:00 Uhr |
Im Rahmen des Pharmastrategie sollen unter anderem klinische Prüfungen erleichtert werden. / Foto: Adobe Stock/Zerbor
Teil der Pharmastrategie ist das Medizinforschungsgesetz (MFG), das das Kabinett Ende März beschlossen hat. Dies solle zum Anlass genommen werden, um »innovationsfeindliche« Regelungen zu streichen, so Georg Kippels, Gesundheitsexperte und Berichterstatter der CDU-Fraktion, zur PZ. Ins Visier nahm Kippels damit sie sogenannten »Leitplanken« aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG).
»Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen neue, innovative Arzneimittel nicht mehr sofort in Deutschland eingeführt werden«, warnte Kippels. Dadurch könne – anders als es die Bundesregierung in ihrer Antwort behaupte – »die frühzeitige und umfassende Versorgung der Patientinnen und Patienten eben nicht mehr in jedem Fall gewährleistet werden«. Wenn die Regelungen nicht gestrichen würden, verspiele die Ampelkoalition ihre Glaubwürdigkeit. Kippels sowie Stephan Pilsinger (CSU) und Hubert Hüppe (CDU) hatten in einer Kleinen Anfrage nach »Ausgestaltung und Umsetzung der ›Pharma-Strategie‹ der Bundesregierung« gefragt. Anfrage sowie die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegen der PZ vor.
Kritik gab es zudem an den geplanten vertraulichen Erstattungspreisen. Nach dem MFG müssen die zwischen dem Pharmaunternehmen und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) ausgehandelten Erstattungspreise von neuen Wirkstoffen nicht mehr öffentlich gemacht werden. Hier geben die Fragesteller zu bedenken, dass der Kreis der Auskunftsberechtigten groß sei – wie, so Kippels sowie Stephan Pilsinger (CSU) und Hubert Hüppe (CDU), solle also Vertraulichkeit gewährleistet werden angesichts von zahlreichen Stellen wie Krankenkassen, privaten Versicherern oder Krankenhäusern, die die Preise kennen müssten. Das BMG antwortet lediglich, dass der Erstattungsbetrag nur Anspruchsberechtigten zum Zwecke der Abrechnung zugänglich gemacht werde.