Union kritisiert zentrale Punkte der Pharmastrategie |
| Cornelia Dölger |
| 18.04.2024 18:00 Uhr |
Im Rahmen des Pharmastrategie sollen unter anderem klinische Prüfungen erleichtert werden. / Foto: Adobe Stock/Zerbor
Teil der Pharmastrategie ist das Medizinforschungsgesetz (MFG), das das Kabinett Ende März beschlossen hat. Dies solle zum Anlass genommen werden, um »innovationsfeindliche« Regelungen zu streichen, so Georg Kippels, Gesundheitsexperte und Berichterstatter der CDU-Fraktion, zur PZ. Ins Visier nahm Kippels damit sie sogenannten »Leitplanken« aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKVFinStG).
»Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen neue, innovative Arzneimittel nicht mehr sofort in Deutschland eingeführt werden«, warnte Kippels. Dadurch könne – anders als es die Bundesregierung in ihrer Antwort behaupte – »die frühzeitige und umfassende Versorgung der Patientinnen und Patienten eben nicht mehr in jedem Fall gewährleistet werden«. Wenn die Regelungen nicht gestrichen würden, verspiele die Ampelkoalition ihre Glaubwürdigkeit. Kippels sowie Stephan Pilsinger (CSU) und Hubert Hüppe (CDU) hatten in einer Kleinen Anfrage nach »Ausgestaltung und Umsetzung der ›Pharma-Strategie‹ der Bundesregierung« gefragt. Anfrage sowie die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) liegen der PZ vor.
Kritik gab es zudem an den geplanten vertraulichen Erstattungspreisen. Nach dem MFG müssen die zwischen dem Pharmaunternehmen und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) ausgehandelten Erstattungspreise von neuen Wirkstoffen nicht mehr öffentlich gemacht werden. Hier geben die Fragesteller zu bedenken, dass der Kreis der Auskunftsberechtigten groß sei – wie, so Kippels sowie Stephan Pilsinger (CSU) und Hubert Hüppe (CDU), solle also Vertraulichkeit gewährleistet werden angesichts von zahlreichen Stellen wie Krankenkassen, privaten Versicherern oder Krankenhäusern, die die Preise kennen müssten. Das BMG antwortet lediglich, dass der Erstattungsbetrag nur Anspruchsberechtigten zum Zwecke der Abrechnung zugänglich gemacht werde.
Pilsinger bezeichnete die Neuregelung, die im Übrigen auch die Krankenkassen als »Bürokratiemonster« und »Kostenrisiko« kritisieren, gegenüber der PZ als »Nebenkriegsschauplatz«. Um den Pharmastandort Deutschland attraktiver zu machen, sei es wichtiger, Grundprobleme anzugehen, etwa die »ruinöse Preisbildungspolitik, die insbesondere Generika-Herstellern die Luft zum ökonomischen Atmen abdrücken und die Firmen in Billiglohnländer wie Indien oder China treiben«. Die Abhängigkeit von funktionierenden Lieferketten sei fatal – »wenn da nur eine Kette ausfällt, sind bei uns in Deutschland die Apotheken leer«, so Pilsinger.
Dass für klinische Prüfungen bei Arzneimittelzulassungen die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Bundes-Ethik-Kommission zuständig sein soll, verteidigte das BMG in seiner Antwort. Mit der zentralen Stelle solle die inhaltlicher Bewertung konsistenter und die Rückfragen reduziert werden. Die Kommission soll laut BMG-Antwort aus sieben Mitgliedern sowie deren Stellvertretern bestehen.
Hierzu kritisierte Hubert Hüppe, dass die avisierte Personaldecke deutlich zu dünn sei. Es sei praktisch unmöglich, damit ein Antragsvolumen von jährlich 150 Erstanträgen plus 60 wesentlichen Änderungen zu bewältigen, so Hüppe zur PZ. »Die Befürchtung liegt nahe, dass dieses ehrgeizige Ziel so nicht erreicht werden kann und die Spezialisierte Ethik-Kommission scheitert – zum Schaden für den ganzen Studien-Standort Deutschland.« Bereits im November hatte Pilsinger gegenüber der PZ kritisiert, dass die Bundes-Ethik-Kommission in die Kompetenz der Länderkommission eingreife.