Pharmazeutische Zeitung online
Marktforschung

Umsatz für Cannabisarzneimittel bleibt stabil

Die Coronavirus-Pandemie hat in den vergangenen Monaten für erhebliche Schwankungen im Arzneimittelmarkt gesorgt. Der Krise getrotzt haben jedoch cannabishaltige Arzneimittel. Im März, während der Zeit des Lockdowns, war sogar der höchste Umsatz des ersten und zweiten Quartals 2020 zu verzeichnen. Eine Abrechnungsänderung führte zudem zu niedrigeren Kosten für die Krankenkassen.
Charlotte Kurz
25.08.2020  15:40 Uhr

Seit mehr als drei Jahren darf Cannabis als medizinisches Arzneimittel an Personen, die an schwerwiegenden Erkrankungen wie chronische Schmerzen oder schmerzhafte Muskelspasmen leiden, in Apotheken abgegeben werden. Der Bedarf an medizinischem Cannabis ist dabei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen.

Jetzt liegen neue Daten über das erste und zweite Quartal 2020 vor, die zeigen, dass die Coronavirus-Krise den Markt von cannabishaltigen Zubereitungen kaum beeinflusste. Während die Ausgangsbeschränkungen im März einigen Apotheken deutliche Umsatzeinbrüche bei den verschreibungspflichtigen und OTC-Arzneimitteln bescherte, verzeichnete der Cannabismarkt einen stabilen Umsatz für den gleichen Zeitraum. Im Januar 2020 setzte der Medizinalcannabismarkt laut Marktforschungsinstitut Insight Health noch 11,2 Millionen Euro um. Im März stieg der Umsatz sogar auf 13,4 Millionen Euro an und bildete damit einen relativ umsatzstarken Monat.

Im zweiten Quartal pendelte sich der Umsatz auf durchschnittlich 10,8 Millionen Euro pro Monat ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert damit leicht gestiegen. Im Juni 2019 verzeichnete der Cannabismarkt beispielsweise noch einen Umsatz von gut 8 Millionen Euro. Die Verordnungen für Medizinalhanf stiegen ebenfalls, auf bis zu knapp 19.300 Rezepten im Juni 2020 an. Dies ergibt ein Plus von 13,4 Prozent im Vergleich zum Januar 2020.

Neutaxierung beeinflusst Umsatz von Cannabisblüten

Die Coronavirus-Pandemie scheint somit zumindest keine negativen Auswirkungen auf die Abgabe von Cannabisarzneimitteln zu haben. Eine Abrechnungsänderung vom April beeinflusst die Zahlen nach einem detaillierten Blick jedoch schon. Unter den verschiedenen Cannabisarzneimitteln verzeichneten Cannabisblüten einen leichten Umsatzrückgang ab April. Dies ist teilweise mit kurzfristigen Lieferengpässen der Hersteller zu erklären, so Insight Health.

Vor allem aber sanken die Erstattungskosten der Krankenkassen, denn der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) beschlossen im April eine Neutaxierung von Cannbisblüten und –extrakten. Die Änderung galt rückwirkend zum 1. März 2020. Durch die neue Preisregelung haben sich die Erstattungskosten der Kassen von durchschnittlich 22,40 Euro im ersten Quartal auf 19,30 Euro im zweiten Quartal 2020 reduziert. Die Preisangaben gelten je Gramm Cannabisblüten.

Insight Health beruft sich bei der Aufstellung der Quartalszahlen auf GKV-Abrechnungsdaten sowie auf hauseigene Zahlen. Die Informationen beziehen sich auf die Abrechnung via Sonder-PZN, auf cannabinoidhaltige Stoffe in unverändertem Zustand oder als Fertigarzneimittel in Zubereitungen, Cannabisblüten in unverändertem Zustand und in Zubereitungen sowie cannabishaltige Fertigarzneimittel ohne Pharmazentralnummer.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa