| Johanna Hauser |
| 03.09.2025 15:30 Uhr |
Auch in Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Melatonin-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln – auch für Kinder. Die Deklaration von Nahrungsergänzungsmitteln erfolgt auf Grundlage des Lebensmittelrechts. Der Melatonin-Gehalt darf um bis zu 50 Prozent von der deklarierten Menge abweichen.
Das Zentrallabor Deutscher Apotheker (ZL) führte kürzlich eine Untersuchung Melatonin-haltiger Nahrungsergänzungsmittel durch, deren Ergebnisse in der PZ publiziert wurden. Von den 57 untersuchten Präparaten lagen 55 innerhalb der 50 Prozent-Toleranzgrenze, bei 17 Präparaten bestand sogar nur eine Abweichung von ± 5 Prozent gegenüber dem deklarierten Gehalt.
Das ZL weist in der Publikation aber auch ausdrücklich daraufhin, dass dennoch der Verzehr dieser Nahrunsgergänzungsmittel für bestimmte Verbrauchergruppen – darunter auch Kinder – nicht geeignet ist. Weiter heißt es dort: »Nicht zu empfehlen ist Melatonin in Form von Gummibärchen beziehungsweise Weichgummis, die den Eindruck einer Süßigkeit erwecken und somit den Verzehr dieses Hormons verharmlosen.«
Ist eine medikamentöse Behandlung notwendig, stehen in Deutschland verschiedene Arzneimittel zur Verfügung, die für Kinder bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation zugelassen und erstattungsfähig sind: Slenyto® ist zugelassen zur Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwei bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen nicht ausreichen. Als flüssige Darreichungsform steht Voquiliy® 1 mg/ml bei ADHS-Patienten zwischen sechs und 17 Jahren zur Verfügung.
Daneben sind gemäß Arzneimittelrichtlinie weitere verschreibungspflichtige, aber nicht erstattungsfähige Präparate erhältlich (Melatonin Vitabalans, Pinealin® und Mellozzan). Die Arbeitsgruppe Pädiatrie der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) weist in einer ausführlichen Stellungnahme (2018) darauf hin, dass der Einsatz von Melatonin bei Kindern in richtiger Dosierung und unter ärztlicher Kontrolle bei verschiedenen Indikationen durchaus seine Berechtigung hat.
Eine S2e-Leitlinie »Indikationen für Melatonin als schlafförderndes Mittel bei Schlafstörungen im Kindes- und Jugendalter« ist in Arbeit und soll Ende Oktober 2025 fertiggestellt sein.