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Onkologie
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Über den Zugang zu Arzneimitteln 

Wie kommen Arzneimittel an den Markt, welche Besonderheiten gibt es und wie werden Lieferengpässe vermieden? Beim Deutschen Krebskongress in Berlin referierten Professorin Claudia Baldus, Michael Horn vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Minna Voigtländer (Zentrum für Onkologie, Hamburg-Eppendorf). 
AutorKontaktPaulina Kamm
Datum 23.02.2026  14:34 Uhr

Innerhalb der Europäischen Union leben rund 30 Millionen Menschen mit einer von 8000 seltenen Erkrankungen, so Minna Voigtländer vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Die Prävalenz, um als seltene Erkrankung eingestuft zu werden, muss bei unter fünf von 10.000 Personen liegen. So selten sie auch sind, sie müssen behandelt werden – mit sogenannten »Orphan Drugs«. 

Im Jahr 2000 wurde ein EU-Verordnung erlassen, um dem Dilemma zwischen hohen Forschungs- und Produktionskosten für die Pharmaindustrie mit vergleichsweise niedrigem Absatzmarkt und dem Leid der Betroffenen zu begegnen. Durch Vergünstigungen bei Forschung und Produktion wolle man die Pharmafirmen bewegen, dennoch an der Entwicklung von »Orphan Drugs« zu arbeiten, so Voigtländer. Demnach gewährt man für das Produkt eine Marktexklusivität für die folgenden zehn Jahre, unter der Bedingung, dass es seinen »Orphan-Drug«-Status behält.

Wie bekommt ein Medikament den »Orphan-Drug«-Status? 

Um als »Orphan Drug« eingestuft zu werden, muss dies vom pharmazeutischen Hersteller beim zuständigen Kommitee der European Medicine Agency (EMA) beantragt werden. Medikamente sind laut Voigtländer »Orphan Drugs«, wenn die grundlegende zu behandelnde Erkrankung per Definition ein schwere Erkrankung ist, oder mit einer chronischen Invalidität einhergeht. Selbstredend ist eine weitere Bedingung, dass keine alternative, zielführende Therapieform vorliegt, oder zumindest muss ein »deutlicher Benefit« zu erwarten sein, so Voigtländer. 

Sollte die Jahresumsatzgrenze zur Zeit der Antragstellung um den »Orphan-Drug«-Status bereits überschritten sein, kann der Status laut Voigtländer nicht gewährt werden. Dies gelte dann auch für nachfolgende Anträge. »Oder wird haben es mit Erkrankungen zu tun, die selten sind, innerhalb einer nicht seltenen Erkrankung. Hier ist das Paradebeispiel das Lungenkarzinom«, so Voigtländer.

Lungenkrebs sei weder bei Frauen noch bei Männern eine seltene Diagnose, allerdings habe das Krankheitsbild zahlreiche »seltene, biologisch klar abgrenzbare, therapierelevante Subentitäten«, so Voigtländer. »Wir haben hier zahlreiche Treibermutationen, die wir bei weniger als fünf Prozent aller Patientinnen und Patienten aufzeigen können«, erklärt die Expertin. 

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