Die Krankenkassen und die Opposition hatten schon vor der Entscheidung im Bundesrat vor absehbaren Anhebungen der Zusatzbeiträge 2026 gewarnt, da viele Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen. Zuletzt hatte deshalb etwa auch Kassendienstleister Bitmarck Zusatzbeiträge in Höhe von mehr als 3 Prozent prognostiziert
Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage selbst. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte die Entscheidung der Länder als »schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland« bezeichnet. Sie setzt bei der geplanten großen Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf mehr Effizienz und Steuerung, um steigende Kosten zu begrenzen. «Wir haben in den letzten Jahren beim Thema Leistungen eigentlich immer mehr gemacht, immer noch was obendrauf gelegt«, sagte die CDU-Politikerin im ARD-«Interview der Woche«. Daher sei auch ein Blick darauf zu richten, was noch finanzierbar sei. Warken betonte zugleich: «Wir wollen das System nicht kaputtsparen.«
Die Länder waren sich in ihrer Ablehnung der Gesetzespläne in ihrer jetzigen Form einig: Eine Reform sei nötig, aber nicht so. Kritisch sehen sie freilich die mit den Sparplänen vorgesehenen drastischen Einschnitte im Krankenhausbereich; um 1,8 Milliarden Euro sollen die Kassen damit entlastet werden. Im Kern geht es den Ländern um mehr Planungshoheit und Flexibilität.
Etwa bei der Standortplanung wünsche man sich mehr Ausnahmen, hieß es im Nachgang zum Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG). So betonte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) , dass die Krankenhausreform in ihrer jetzigen Form die spezielle und sehr regional ausdifferenzierte Krankenhausversorgung gefährde. Es bestehe weiterer Nachbesserungsbedarf.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) schlug beim Thema Standortregelung vor, dass die Länder im Einvernehmen mit der Selbstverwaltung darüber entscheiden können. Auch Berlins Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) steht dieser Regelung kritisch gegenüber. Sie nannte die Berliner Charité als Beispiel, die mit ihren mehreren Standorten die Regelung nicht einhalten kann. »Wir brauchen dringend Ausnahmeregelungen.«