Tipps für die Reise |
Sven Siebenand |
06.05.2022 16:30 Uhr |
Auch die Mitnahme von Schmerzmitteln ins Ausland ist für Patienten mit rheumatoider Arthritis nicht per se unproblematisch. Die Medizinerin erinnerte daran, dass das häufig eingesetzte Metamizol in vielen Ländern gar nicht zugelassen ist und eventuell Einfuhrverbote bestehen, zum Beispiel wiederum in Australien. Hinsichtlich der Mitnahme von Opiaten betonte Schwaneck, dass diese im Schengen-Raum mit ärztlicher Bescheinigung für 30 Tage mitgenommen werden dürfen, außerhalb des Schengen-Raums müsse oft eine Importgenehmigung ausgestellt werden.
Neben der antirheumatischen Basistherapie, gegebenenfalls einer Zollbescheinigung und einer Kühltasche für hitzeempfindliche Präparate rät Schwaneck auch dazu, als Schubtherapie auch Prednisolon dabei zu haben. 30 mg pro Tag sei eine gute Schubtherapie, die sie für den Notfall für drei Tage verordnen würde. Da immunsupprimierte Patienten auch anfälliger für Infektionen sind und Verletzungen bei ihnen schlechter abheilen, plädierte die Medizinerin auch für ein Breitband-Antibiotikum und ein Wunddesinfektionsmittel in der Reiseapotheke. Zudem sei bei bestimmten Patientinnen ferner zu überlegen, ob sie die »Pille danach« für den Notfall dabei haben. Beispielsweise Frauen, die MTX verwenden, dürfen nicht schwanger werden. Ein »Kondomunfall« im Urlaub könne in bestimmten Ländern dann zu einem noch größeren Problem werden, weil die »Pille danach« dort nicht verfügbar sei.
Last but not least thematisierte die Referentin das Thema Chemoprophylaxe gegen Malaria. Sie unterstrich, dass es – je nach antirheumatischer Therapie – Interaktionen gebe, die man beachten sollte. Ein Interaktions-Check ist damit auch bei der Abgabe in der Apotheke auf jeden Fall immer eine gute Idee.