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Coronavirus-Testverordnung
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Testvergütung soll ab November auf 13,50 Euro steigen

Ab dem 11. Oktober sollen nur noch wenige Personengruppen Anspruch auf kostenlose Coronavirus-Tests haben. Für diese Testungen soll es aber ab 1. November 2021 mehr Geld geben. Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind hierfür insgesamt 13,50 Euro statt der derzeitigen Vergütung von 11,50 Euro vorgesehen. 
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 06.09.2021  13:30 Uhr
Anhebung aufgrund » unterschiedlicher Organisationsstrukturen«

Anhebung aufgrund » unterschiedlicher Organisationsstrukturen«

Bezüglich der Tests für die verbleibenden Gruppen, die weiterhin Anspruch auf die kostenlosen Tests haben werden, möchte das BMG auch nochmal die Vergütung anpacken. So soll es auch für Apotheken ab 1. November statt bislang 8 Euro für die Durchführung der Tests einheitlich 10 Euro je Testung geben. »Hiermit wird auch den unterschiedlichen Organisations- und Kostenstrukturen der Teststellen Rechnung getragen«, begründet das BMG die Anpassung. Bei der Erstattung der Sachkosten bleibt es allerdings bei der Pauschale von 3,50 Euro. Damit soll die Testvergütung für Apotheken ab dem 1. November 2021 von bislang 11,50 Euro auf dann insgesamt 13,50 Euro steigen.

Zur Begründung der Beendigung der kostenlosen Tests erklärt das BMG: »Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt.« Damit ist auch klar: Durch diese Maßnahme soll die Impfquote weiter erhöht werden, denn der Anreiz einer Impfung steigt auch mit der Beendigung der kostenlosen und bislang flächendeckenden Verfügbarkeit der Schnelltests.

Der Verordnungsentwurf soll zum 11. Oktober in Kraft treten und die bislang geltende Verordnung ablösen, die zum 1. Juli die Testvergütung für Teststellen und Apotheken abgesenkt hatte. In der Zwischenzeit hatte das BMG zudem einen weiteren Paragrafen in der Testverordnung festgehalten, der die Abrechnung der digitalen Covid-19-Genesenenzertifikate in Apotheken regelt.

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