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Coronavirus-Testverordnung

Testvergütung soll ab November auf 13,50 Euro steigen

Ab dem 11. Oktober sollen nur noch wenige Personengruppen Anspruch auf kostenlose Coronavirus-Tests haben. Für diese Testungen soll es aber ab 1. November 2021 mehr Geld geben. Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind hierfür insgesamt 13,50 Euro statt der derzeitigen Vergütung von 11,50 Euro vorgesehen. 
Charlotte Kurz
06.09.2021  13:30 Uhr

Die bislang kostenlosen Bürgertests sollen schon bald Geschichte sein. Darauf hatten sich Bund und Länder vor knapp vier Wochen verständigt. Grundsätzlich sollen Bürger ab dem 11. Oktober für die Coronavirus-Schnelltests selbst bezahlen. Diese Maßnahme geht mit einer parallelen Verschärfung der Pandemie-Maßnahmen einher: Vielerorts darf sich in öffentlichen Innenräumen nur noch aufhalten, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Statt der sogenannten »Bürgertests« soll es ab 11. Oktober laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) nur noch »Testungen bei vulnerablen Gruppen« geben. 

In einem Entwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung, der der PZ vorliegt, regelt das BMG das neue Prozedere. Zu den vulnerablen Gruppen gehören beispielsweise Kinder und Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem soll das kostenlose Testangebot bis zum 30. November 2021 auch noch für Jugendliche unter 18 Jahren gelten. Diese Übergangsfrist räumt das BMG ein, damit die 12 bis 17-Jährigen nach der generellen Impfempfehlung der STIKO von Mitte August genügend Zeit erhalten, sich über die Impfungen zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen. Ab dem 1. Dezember wird es die kostenlosen Tests dann nur noch für unter 12-Jährige geben.

Die Testungen werden weiterhin kostenfrei auch für Personen sein, die derzeit aufgrund von Vorerkrankungen oder Schwangerschaften oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation wie etwa einer Schwangerschaft nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. »Die medizinische Kontraindikation muss durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt werden. Das ärztliche Zeugnis ist von den betroffenen Personen auf eigene Kosten einzuholen«, heißt es dazu vom BMG. Und: Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen Covid-19 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben, können sich ebenfalls weiter kostenlos testen lassen. Vulnerable Personen sollen die Testungen ähnlich wie bisher »im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten« mindestens einmal pro Woche in Anspruch nehmen können.

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