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Coronavirus-Pandemie

Testpflicht für Reiserückkehrer gilt ab heute

Seit diesem Samstag müssen alle Urlauber, die aus Risikoländern nach Deutschland zurückkehren, einen Nachweis mitbringen, dass sie sich nicht mit dem Coronavirus angesteckt haben. Falls dieses ärztliche Zeugnis nicht vorliegt, sind sie verpflichtet, einen kostenlosen Coronavirus-Test durchführen zu lassen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 08.08.2020  08:00 Uhr

Ab heute gilt: Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen einen Coronavirus-Test machen, es sei denn die Urlauber bringen bereits ein ärztliches Zeugnis mit, das ein negatives Testergebnis anzeigt. Dies regelt eine Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), die seit heute in Kraft ist. Seit einer Woche schon können sich alle Reisenden nach der Rückkehr in Deutschland freiwillig auf das SARS-CoV-2 testen lassen. Sowohl diese Tests als auch die ab heute geltenden Pflichttests sind für Urlauber kostenlos.

Die Gesundheitsämter oder eine sonstige vom Land bestimmte Stelle kann bei den Urlaubern, die ab heute ins Land einreisen - egal ob per Flugzeug, Bahn oder Auto - innerhalb von 14 Tagen nach Einreise ein ärztliches Zeugnis einfordern, das ein negatives Testergebnis beweist. Wenn dieses Zeugnis nicht vorliegt, sind die Reiserückkehrer verpflichtet, »eine ärztliche Untersuchung zu dulden, die auf die Feststellung des Vorliegens einer solchen Infektion gerichtet ist«, heißt es in der entsprechenden Verordnung, die heute in Kraft tritt.

Behörde entscheidet über Bußgeldhöhe

Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet, dem droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Über die Höhe der Strafe entscheide aber je nach Verhältnismäßigkeit die Behörde vor Ort. Hier gilt laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), wer sich öfter weigere, bekomme ein höheres Bußgeld als jemand, der den Abstrich zum ersten Mal nicht machen lassen möchte. Er hofft jedoch auf Verständnis in der Bevölkerung und dass viele den Nutzen der Pflichttests für die Gesellschaft und für sich erkennen werden.

Zu den Risikogebieten gehören aktuell viele südamerikanische und afrikanische Länder, aber auch europäische Regionen stehen auf der Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI): Luxemburg, die belgische Provinz Antwerpen und die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra.

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