| Cornelia Dölger |
| 11.12.2025 12:00 Uhr |
Medizinische Beratung per Bildschirm – die Bundesregierung will solche Angebote ausbauen. Dass ein Apotheker im Sauerland jetzt eine Telemedizin-Box in seinen Räumen aufstellen wollte, strapaziert die aktuelle Gesetzeslage. / © eggeeggjiew
Apotheker Jürgen Schäfer ist dabei, den Staffelstab an die nächste Generation weiterzugeben. Seine Nachfolgerin Jasmin Ennulath wird die Franziskus-Apotheke in Winterberg im Hochsauerlandkreis ab dem 1. Januar 2026 übernehmen. Einläuten soll die neue Ära neben erweiterten Leistungsangeboten ein grundlegender Umbau der Räumlichkeiten, ein neuer Kommissionierer, der 18.000 Präparate vorhält, neue, moderne Vortragsräume – und eine Telemedizin-Box. Diese hat Schäfer für ein hohes Investment bei der Firma Medivise bestellt. Eingebaut werden sollte sie Mitte Dezember.
Daraus wird vorerst nichts. Denn die geplante Telemedizin-Kabine verstoße gegen Rechtsvorschriften, hieß es von der Apothekenaufsicht. Die bestellte Box habe er daraufhin erst einmal »zurückgepfiffen«, so der Apotheker.
Assistierte Telemedizin ist Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Bundes. Über Angebote in Apotheken wird auch im Rahmen der aktuellen Reformpläne nachgedacht. Gut möglich, dass mit dem geplanten Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das nach derzeitiger Planung am 17. Dezember ins Kabinett soll, konkretere Schritte festgezurrt werden. Bislang aber sieht die Überwachungsbehörde einen Regelverstoß darin, dass eine solche Box in einer Apotheke steht.
Denn damit würden die vorgeschriebene Trennung von Arzt und Apotheke und das Zuweisungsverbot umgangen, hatte der Amtsapotheker nach Schäfers Angaben argumentiert. Die Box müsse sich außerhalb der Betriebsräume befinden und einen separaten Zugang haben.
Solche Hürden kann Apotheker Schäfer nicht nachvollziehen – zumal sich die Apotheken angesichts der Vorstöße von Drogerien und Supermärkten in den Gesundheitsbereich doch im Zugzwang befänden. Vom Versandhandel könnten Apotheken sich vor allem durch Kundennähe und individuelle Beratung abheben. Die räumliche Trennung sei hingegen wenig patientennah, sondern »eine umständliche Notlösung«.
Gleichzeitig zeigt Schäfer Verständnis für die Behördenseite, die verpflichtet sei, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen und durchzusetzen. Der Amtsapotheker sei kein grundsätzlicher Gegner solcher Angebote, so Schäfer. Vielmehr habe dieser ihm plausibel dargelegt, wie unsicher die diesbezügliche Rechtslage derzeit noch sei. Weitere Gespräche und Treffen seien geplant. »Es geht uns darum, einen gemeinsamen Weg zu suchen«, meint Schäfer.