Telefonische Rezeptausstellung läuft aus |
Ärzte konnten Rezepte in den letzten Monaten problemlos nach telefonischer Anamnese ausstellen und per Post an die Patienten versenden. Diese Sonderregelung läuft heute aus. / Foto: imago/Westend61
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fasste am Montag in Berlin einen Beschluss über die Verlängerung einiger befristeter Coronavirus-Sonderregelungen. Die Sonderregelung in der Arzneimittel-Richtlinie, beschlossen am 27. März und verlängert am 28. Mai, wurde dabei nicht verlängert. Demnach ist die Ausstellung einer neuen Verordnung von Arzneimitteln nach telefonischer Anamnese ab morgen nicht mehr möglich. Das Rezept darf ebenfalls ab 1. Juli nicht mehr per Post an die Patienten versendet werden, allerdings waren hier Ausnahmesituationen bereits vor der Coronavirus-Pandemie möglich. Der G-BA betonte aber: »Zum zwingenden Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen sind Folgeverordnungen weiterhin auch ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt möglich.« Den Ärzten wird die Übernahme der Portokosten für den Versand von Arzneimittelrezepten und anderer Verordnungen von 90 Cent ab morgen nicht mehr erstattet.
Auch die Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln, etwa Gehhilfen oder Inkontinenz-Einlagen, verlängerte der G-BA nicht. Folgeverordnungen für Hilfsmittel konnten bis heute ebenfalls über das Telefon verordnet und postalisch verschickt werden. Die Frist von 28 Kalendertagen, innerhalb derer die Hilfsmittel nach der Rezeptausstellung eingelöst werden, läuft zum 1. Juli aus.
Der G-BA begründet seine Entscheidung mit der aktuell abflachenden Rate an Neuinfektionen: »Die umfassende Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen Lebens erlauben eine schrittweise Rückkehr zur regulären Patientenversorgung« heißt es in der Begründung des Beschlusses. Sollten sich die Infektionszahlen aber wieder erhöhen, behält sich der Ausschuss vor, kurzfristig auch neue Sonderregelungen zu beschließen.
Drei Sonderregelungen verlängerte der G-BA am Montag: Die Heilmittel-Richtlinie in der vertragsärztlichen und der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie die Richtlinie über die Verordnung von Krankentransporten. Der Beginn einer Heilmittelbehandlung nach einer ärztlichen Verordnung für gesetzlich Versicherte wird weiterhin auf 28 Tage anstatt 14 Tage verlängert. Der G-BA möchte hier einem möglichen Terminstau in den Praxen entgegenwirken. Die Maßnahme ist bis zum 30. September 2020 befristet, allerdings gelte eine neue Heilmittel-Richtlinie ab dem 1. Oktober mit einer regelhaften Frist von 28 Tagen, heißt es.
Ebenfalls bis zum 30. September wird für dringende Krankentransportfahrten zur Beförderung von Covid-19-Patienten keine vorherige Genehmigung der Krankenkassen benötigt. Dies schließt auch Versicherte mit ein, die unter Quarantäne stehen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.