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Einstweilige Verfügung

Teleclinic darf E-Rezepte nicht an Versandapotheke zuweisen

Es gibt weiteren Ärger für das Münchener Telemedizin-Unternehmen Teleclinic. In einer einstweiligen Verfügung erklärt das Landgericht Aschaffenburg, dass die Teleclinic die Ausstellung von Online-Rezepten nur bewerben darf, wenn Patienten diese Verordnungen in jeder Apotheke Deutschlands einlösen können. Ein Apotheker hatte geklagt. Auch für andere E-Rezept-Modellprojekte könnte dies ein bedeutender Richterspruch sein.
Benjamin Rohrer
06.11.2020  14:05 Uhr
Gericht: Rezepte müssen in allen Apotheken einlösbar sein

Gericht: Rezepte müssen in allen Apotheken einlösbar sein

Noch verheerender für die Teleclinic ist allerdings die letzte Anweisung des Gerichts: Demnach darf die Teleclinic keine Rezept-Einlösung mehr anbieten, wenn die Einlösung nicht in jeder (!) niedergelassenen Apotheke Deutschlands möglich ist. Dieser Richterspruch könnte Auswirkungen auch auf andere Kooperationen und E-Rezept-Modellprojekte haben. In der Kooperation zwischen Zava und der Noventi können Online-Verordnungen ebenfalls nur in Apotheken eingelöst werden, die mit Noventi-Software arbeiten.

Vor einigen Tagen schon hatte die Teleclinic allerdings reagiert und ein neues E-Rezept-Portal ins Leben gerufen, über das Unternehmensangaben zufolge auch Vor-Ort-Apotheken wieder E-Rezepte der Teleclinic bekommen können sollen. Bei dem Verfahren informiert ein TeleClinic-Mitarbeiter die vom Patienten gewünschte Apotheke darüber, dass ein neues Rezept eingelöst werden soll. Ein Link führt den Apotheker dann zum Apotheken-Portal von TeleClinic. Durch eine Bestätigung kann das Rezept von der Apotheke dort angenommen werden.

Jünger: Wir prüfen rechtliche Schritte

Gegenüber der PZ erklärte Teleclinic-Chefin und -Gründerin Katharina Jünger: »Eine gute Partnerschaft von telemedizinischen Anbietern mit Vor-Ort-Apotheken ist wichtig für die lückenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das hat das Landgericht Aschaffenburg in dem jüngsten Urteil bestätigt. Für uns hat die enge Zusammenarbeit mit Apothekern schon immer einen sehr hohen Stellenwert und wird es auch in Zukunft haben. Mit unserem neuen Apothekenportal haben wir eine valide Lösung gefunden, die allen 19.000 Apotheken in Deutschland offensteht. Darüber sind wir sehr glücklich. Zu einer erfolgreichen Behandlung zählt häufig auch das Einlösen des Rezepts in die Apotheke. Diesen Prozess gestalten wir für den Patienten so bequem wie möglich. Bis es ein einheitliches Verfahren für das E-Rezept gibt, stellen die Ärzte den Patienten über TeleClinic ausschließlich Privatrezepte aus. Darüber informieren wir den Patienten. Ob wir rechtliche Schritte gegen das Urteil einleiten, prüfen wir aktuell.«

Für die Teleclinic ist dies nicht die erste Gerichtsniederlage: Schon kurz nach der Übernahme durch Zur Rose hatte die Teleclinic gegen apotheken.de (Deutscher Apotheker Verlag) geklagt, weil apotheken.de die Zusammenarbeit – wie oben beschrieben – gekündigt hatte. Aber auch hier haben die Richter der Teleclinic nicht recht gegeben. Die Beendigung der Zusammenarbeit zwischen beiden Unternehmen war demnach rechtens.

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