Teils problematische Neuregelungen zu Preisangaben |
Auch die Beschränkung der zulässigen Mengeneinheiten bei der Grundpreisangabenpflicht schafft in Apotheken nicht unbedingt mehr Transparenz für den Verbraucher. Wenn zukünftig der Grundpreis für Nasenspray nicht mehr bezogen auf Milliliter, sondern auf den Liter, und damit in einer Menge angegeben werden muss, die die meisten Verbraucher in ihrem gesamten Leben nicht verbrauchen werden, verbessert das die Transparenz kaum.
Vor diesem Hintergrund schafft die Novelle zumindest für eine Übergangszeit für viele Apotheken eher mehr Probleme, als sie löst. Dies führt sowohl bei den Betriebserlaubnisinhabern als auch bei deren Kunden zu Verdruss, zumal auch die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden sich über die Neuerungen erst wird klarwerden müssen. Froh über wettbewerbsrelevante Neureglungen ist daher zumeist eine Berufsgruppe: die der Rechtsanwälte, die echte oder vermeintliche Rechtsverletzungen abmahnen. Allerdings – auch im Preisrecht wird – wie so häufig – vieles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Arndt Preuschhof ist Jurist und als Referent für Apotheken- und Arzneimittelrecht im Geschäftsbereich Recht der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände tätig.
ABDA-Jurist Arndt Preuschhof. / Foto: Foto: Fotografa