Pia Aksoy wurde nach ihrer Corona-Schutzimpfung auf einem Ohr gehörlos. Nun klagt sie gehen Astrazeneca und feierte einen Teilerfolg. / © Adobe Stock / Drazen
Während der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Schutzimpfungen verabreicht. Für die Allermeisten verlief das ohne anhaltende Probleme, einige Menschen berichteten aber von gesundheitlichen Schäden nach der Impfung. Vor Gericht verlangen sie teils Auskunft und Entschädigung von den Impfstoffherstellern.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt ihnen nun ein Stück weit den Rücken. Das höchste deutsche Zivilgericht setzte am Montag niedrigere Hürden für einen Auskunftsanspruch – etwa zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs. Die Informationen können dann bei Schadenersatz-Klagen eine wichtige Rolle spielen.
Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Impfreaktionen wie kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob im konkreten Fall eine Schädigung durch die Impfung vorliegt und damit grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht, entscheidet die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes.
Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung Schäden erlitten haben, ist schwer zu sagen. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag die Rate bei 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen. Für schwerwiegende Nebenwirkungen waren es 0,32 Meldungen pro 1.000 Impfdosen.
Diese Verdachtsfälle seien »unerwünschte Reaktionen, die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden«, betont das Institut. Es handele sich weder um bestätigte Nebenwirkungen noch um Impfschäden.
Der BGH befasste sich mit der Klage von Pia Aksoy, die im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria geimpft wurde. Kurz darauf wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt. Unter anderem kann sie seitdem auf einem Ohr nicht mehr hören. »Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war«, erklärte die Mainzerin bei der mündlichen Verhandlung im Dezember. Vom Hersteller verlangte sie Schadenersatz und Auskunft – hatte damit in den Vorinstanzen aber zunächst keinen Erfolg.
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