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Opioid-Abhängigkeit

Substitutions-Therapie langfristig anlegen

Derzeit bekommen mehr als 81.000 Patientinnen und Patienten in Deutschland Substitutionsmittel aufgrund einer Drogenabhängigkeit – Tendenz steigend. Bei der Drogenersatzbehandlung ist Abstinenz nicht mehr das oberste Ziel.
AutorKontaktBrigitte M. Gensthaler
AutorKontaktHannelore Gießen
Datum 30.07.2021  09:00 Uhr
Substitutions-Therapie langfristig anlegen

Seit rund zehn Jahren wird eine langsam, aber stetig steigende Zunahme der Drogenersatzbehandlung beobachtet. »Die Substitutionstherapie ist ein gutes Behandlungsangebot für Personen, die an einer Abhängigkeit von Opioiden, meist Heroin, leiden«, erklärte Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, beim 20. Suchtforum in Bayern am Mittwoch. Wurde eine Substitutionstherapie lange als Zwischenschritt auf dem Weg zur Abstinenz verstanden, habe sie sich inzwischen als auf Dauer angelegte Behandlungsoption etabliert. Das gelinge nur, wenn Ärzte, Apotheker, Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialpädagogen eng zusammenarbeiten.

Tatsächlich sei die Abstinenzquote gering, bestätigte Professor Dr. Oliver Pogarell, erster Vorsitzender der Bayerischen Akademie für Suchtfragen. »Abstinenz ist nicht das primäre Ziel.« Vielmehr sei eine Langzeitbehandlung erforderlich. Eingesetzt werden in Deutschland zu mehr als 70 Prozent Methadon und zunehmend Levomethadon, während Buprenorphin bei weniger als einem Viertel der substituierten Patienten gegeben wird. Andere Substitutionsmittel wie retardiertes Morphin und Diamorphin (Heroin) werden selten eingesetzt.

Die SARS-CoV-2-Pandemie habe die Situation sowohl für unbehandelte Opioidabhängige als auch für Personen in laufender Substitution verschärft, berichtete Pogarell. Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren hätten die Nutzung langfristiger therapeutischer Angebote beeinträchtigt. Der Suchtmediziner forderte, ein flächendeckendes Substitutionsangebot sicherzustellen, das allen Patienten möglichst barrierefrei und wohnortnah zugänglich sei.

Sichtvergabe im ambulanten Bereich

Dr. Silke Kuhn vom Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung, Uni Hamburg, wies auf die Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) hin, die im Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Zwar ist die Substitutionsbehandlung nach wie vor ärztliche Aufgabe, doch der Kreis der Personen und Einrichtungen, die dem Patienten Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch, also im sogenannten Sichtbezug, überlassen dürfen, wurde stark erweitert.

Gemäß § 5 Absatz 10 BtMVV dürfen nicht nur Ärzte und Apotheker, sondern auch medizinisches, pflegerisches oder pharmazeutisches Personal in stationären Reha-Einrichtungen, in Gesundheitsämtern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Hospizen den Sichtbezug anbieten. Dies gilt auch für ambulante Pflegedienste und Palliativteams. »In der ambulanten Pflege ist die Delegationsmöglichkeit eine große Entlastung; problematisch ist eher die stationäre Pflege.«

Bei der langfristigen Evaluation der Auswirkungen der Novellierung habe sich gezeigt, dass substituierende Ärzte viel häufiger Kooperationen mit wohnortnahen Apotheken suchen als mit ärztlichen Kollegen ohne suchtmedizinische Weiterbildung. »Wir wissen aber nicht genau, wie viele Apotheker wirklich an der Substitution teilnehmen und welche Aufgaben sie übernehmen.« Die Vergabe von Substitutionsmitteln im Sichtbezug in der Apotheke unterliegt nicht dem Kontrahierungszwang.

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