| Sven Siebenand |
| 17.03.2020 10:26 Uhr |
Durch die Verkürzung der Vorlesungszeit wegen der Coronavirus-Pandemie ist absehbar, dass eine umfassende Absolvierung der Praktikumszeit nicht möglich sein wird. / Foto: Adobe Stock/Dzmitry Stankevich
In einer Pressemitteilung informiert der BPhD, dass einige Universitäten öffentliche Veranstaltungen, Konferenzen und Tagungen bis zum Ende der Vorlesungszeit Ende Juli abgesagt haben. Ebenso wurde an einigen Universitäten schon der Beginn des Sommersemesters nach hinten verschoben. Vielfach sei eine Ausweitung der Vorlesungszeit nicht beabsichtigt oder die Frage noch ungeklärt.
Durch die Verkürzung der Vorlesungszeit sei absehbar, dass eine umfassende Absolvierung der Praktikumszeit nicht möglich sein wird, so der BPhD. Daher fordert der Verband die Universitäten auf, im Einvernehmen mit den Landesprüfungsämtern alternative Möglichkeiten zur Erbringung der vorgeschriebenen Leistungen anzubieten und anzuerkennen. Für Seminare biete sich zum Beispiel das Streamen von Lehrveranstaltungen an. Es sollte im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten liegen, dass durch die aktuelle Situation keine Nachteile für Studierende wie eine unfreiwillige Verlängerung der Studiendauer entstehen. Die Ableistung der Staatsexamina soll unter Anwendung der erforderlichen Schutzmaßnahmen so weit wie möglich gewährleistet werden.
Den Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) stehen in der Offizin im Jahr 34 Urlaubstage zu, bei einer halbjährigen Tätigkeit also 17 Urlaubstage. Die Approbationsordnung für Apotheker (AappO) rechnet auf die Ausbildung nur Unterbrechungen bis auf diese Urlaubszeiten an. Folglich müsste bei Überschreitung dieser Fehltage – beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Quarantäne – die Zeit nachgelernt werden oder sogar das gesamte Halbjahr wiederholt werden.
Der BPhD weist darauf hin, dass besonders die Tätigkeit in der Offizin durch den Patientenkontakt ein höheres Infektionsrisiko darstellt. Die Studierenden fordern die Arbeitgeber und die Landesprüfungsämter auf, Fehltage im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion oder behördlich angeordneten Quarantäne nicht als Unterbrechungen der Ausbildung im Sinne der AAppO zu werten. Es gefährde letztlich auch die Patienten, wenn ein PhiP sich aus Angst vor einer längeren Quarantäne trotz Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen nicht testen lässt und weiter in der Apotheke arbeitet.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.