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BMG-Pläne

Strukturreformen ohne Apotheken-Bezug?

Schon mehrfach hat Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, in diesem Jahr zwei Versorgungsgesetze vorlegen zu wollen. Der PZ liegen die ersten, groben Pläne zu dieser Strukturreform vor. Die Apotheken spielen darin (bislang) keine Rolle.
Benjamin Rohrer
09.01.2023  14:00 Uhr

Schon länger kursiert in der Apothekerschaft das Wort »Strukturreform«. Viele Pharmazeuten befürchten, dass die Bundesregierung nach den Spargesetzen aus dem vergangenen Jahr (Erhöhung des Kassenabschlags) nun eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringt, die sich auch strukturell negativ auf die Apotheken auswirken könnte. Und auch in der Standesvertretung scheint diese Sorge eine Rolle zu spielen: Erst kürzlich rief ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening – unter anderem in ihrer Weihnachtsbotschaft an die Apotheker – die Politik dazu auf, bei Plänen zu möglichen strukturellen Änderungen in der Arzneimittelversorgung die Apotheken in den Meinungsbildungsprozess miteinzubeziehen.

Zwei aufeinander folgende Versorgungsgesetze

Nach derzeitigem Stand sind diese Sorgen allerdings unberechtigt. Denn der PZ liegen erste, grobe Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für die Reform vor – und die Apotheken spielen darin bislang keine Rolle. Konkret will das BMG die Reform in zwei Versorgungsgesetze aufteilen. Im ersten Gesetz soll die Gesundheitsversorgung auf kommunaler Ebene im Fokus stehen, im zweiten, später folgenden Gesetz, soll der Zugang zur Versorgung adressiert werden.

Gesundheitskioske: Niedrigschwellige Beratung und Routineaufgaben

Das Ministerium von Karl Lauterbach plant für beide Gesetze die Umsetzung zahlreicher Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag. Im ersten Vorhaben sollen insbesondere die von Lauterbach angekündigten Gesundheitskioske realisiert werden. In dem BMG-Papier heißt es dazu, dass man die »niedrigschwellige Beratung in sozial benachteiligten Regionen« damit verbessern wolle. Die Aufgaben der Kioske seien unter anderem die »Vermittlung von Leistungen der medizinischen Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung«, allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie die Durchführung »medizinischer Routineaufgaben«.

Mehr Transparenz bei Servicequalität der Krankenkassen

Zudem plant das BMG in der ersten Reform die Umstellung der Gründungsvoraussetzungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Lauterbach hatte kurz vor dem Jahreswechsel bereits angekündigt, dass er im MVZ-Bereich den Einfluss externer Investoren zurückdrängen wolle. Außerdem will man die »Krankenkassenqualitätstransparenz« verbessern, also die Servicequalität der Kassen bewerten und transparent darstellen. Niedergelassene Ärzte sollen weitere »finanzielle Förderungen« für alternative Terminvermittlungsangebote erhalten – obwohl die Mediziner mit der Sparreform aus dem vergangenen Jahr erst eine neue Honorarkomponente bekommen haben für die Aufnahme neuer Patienten. Zudem ist eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geplant, wobei die Patientenvertreter gestärkt und die Entscheidungen beschleunigt werden sollen.

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